Illegale Subventionierung von Windkraftanlagen beenden

Steuerzahlerbund fordert Nacherhebung von Ersatzzahlungen

Mainz. Anlässlich des am 12.01.2016 vorgestellten Jahresberichts des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz zeigt sich der Steuerzahlerbund über den rechtswidrigen Umgang bei Ersatzzahlungen, die für den Bau von Windkraftanlagen anfallen müssten, erschüttert. Nach Angaben des Rechnungshofes hat das Land Rheinland-Pfalz auf mindestens 20 Mio. Euro verzichtet, obwohl diese
Zahlungen nach Bundesgesetz zu erheben gewesen wären. Der Bund der Steuerzahler wertet das als illegale Subventionierung und fordert das Land zur umfassenden Nacherhebung auf. „Die rot-grüne Landesregierung klagt gerne über zu geringe Einnahmen und macht sich für Steuererhöhungen stark. Da verwundert es schon sehr, dass das Land gleichzeitig auf mindestens 20 Mio. Euro an Ersatzzahlungen verzichtet hat, die bei der Errichtung von Windkraftanlagen angefallen wären“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. „Energiewende hin oder her, eine illegale Subventionierung der Windkraft darf es nicht geben.
Bundesgesetze haben auch in Rheinland-Pfalz zu gelten.“ „Das Land Rheinland-Pfalz sollte dringend eine umfassende Nacherhebung aller Ersatzzahlungen vornehmen. Illegale Sonderrabatte oder anderweitige Kompensationsformen für die Windkraftbranche darf es nicht länger geben“, fordert Quante. „Sollte sich das Land weiterhin weigern, muss die Frage gestellt werden, inwieweit hier ein Fall von Untreue durch die Verantwortlichen vorliegt. Denn der finanzielle Schaden ist beträchtlich.“

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