Kelberger Windkraftpläne seien überdimensioniert und nicht umweltverträglich

Die Arbeitsgemeinschaft der  Naturschutzverbände (AGNV) hält die im Entwurf des Flächennutzungsplanes konkretisierten Windkraftplanungen der Verbandsgemeinde (VG) Kelberg für überdimensioniert und nicht vereinbar mit den Zielen und Festlegungen des Landschafts- und Artenschutzes. Nach dem Beschluss des Kelberger VG-Rates sollen im Flächennutzungsplan (FNP) rund 7% der Gesamtfläche der VG als Vorranggebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, obwohl das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) und der Windenergie-Erlass der Landesregierung als Richtwert nur 2% Fläche dafür anstreben. Die für die Errichtung von bisher geplanten 67 bis zu über 200 m hohen Windenergieanlagen (WEA) vorgesehenen 990 ha entsprechen dem über 17-fachen der bisher dafür genutzten Fläche.

Weil der größte Teil der von den Kelbergern anvisierten zehn neuen Konzentrationsflächen auf die ausgedehnten Waldgebiete der VG entfällt, lehnen die in der AGNV zusammengeschlossenen Naturschutzverbände diese Planung als völlig überzogen und schädlich für Mensch, Natur und Landschaft ab. Der Wald verdient ihrer Meinung nach höchsten Schutz wegen seiner auch im Bundeswaldgesetz hervorgehobenen großen Bedeutung für die Umwelt.

Die Hauptkritik richtet sich aber gegen die völlig unzureichende Berücksichtigung der gesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben zum Schutz der durch WEA besonders gefährdeten Tierarten Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu, Wespenbussard und Waldschnepfe sowie von mehreren der streng geschützten Fledermausarten. Die Experten der staatlichen Vogelschutzwarten Deutschlands fordern um die Horste dieser geschützten Großvögel die Einhaltung von Tabuzonen, in denen keine WEA errichtet werden dürfen. Diese sollen z. B. beim Schwarzstorch mindestens 3.000 m, beim Rotmilan 1.500 m, bei Uhu und Wespenbussard 1.000 m betragen. Kelberg versucht jedoch, diese Abstandsregelung mit Hilfe fragwürdiger Raumnutzungsanalysen zu unterlaufen.

Europäischen und deutschen Artenschutzgesetzen folgend hat Rheinland-Pfalz die artspezifischen Mindestabstände als Vorgaben für die Windkraftplanungen der Kommunen weitgehend übernommen. Deshalb fordern die Naturschutzverbände nun auch von der VG Kelberg deren Einhaltung.

Die bisher dazu durchgeführten Untersuchungen sind völlig unzureichend, sehr lückenhaft, fachlich-methodisch fragwürdig und z. T. falsch. Bezeichnend ist, dass eines der faunistischen Gutachten gleich am Anfang einräumt, dass bloß „Hinweisen… nachgegangen“ worden sei, und es sich „lediglich um eine punktuelle Kontrolle“ gehandelt habe, die nur einen „ersten Einblick für das Vorkommen der relevanten Arten“ bietet. Auf Unverständnis stößt auch die vom Planungsbüro vorgenommene verharmlosende Bewertung der Daten im Planentwurf. Sie liefert den Entscheidungsträgern ein völlig falsches Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten und artenschutzrechtlichen Erfordernissen.

Ein weiterer entscheidender Kritikpunkt ist für die Naturschutzverbände die mit der Realisierung der Kelberger Windkraftpläne verbundene großflächige Zerstörung des naturnahen eifeltypischen Landschaftsbildes. Dass man diese Heimatlandschaft so geringschätzt, wie das ein großer Teil des Kelberger VG-Rates bei den aktuellen FNP-Beschlüssen offenbar tut, ist unverständlich. Dies umso mehr, als der Rat als Planungsvorgabe eine Mindest-Windhöffigkeit von nur 5,8-6 m/s in 140 m Höhe beschlossen hat, obwohl dort laut Windatlas ein um mindestens 0,2-0,4 m/s höherer Wert erforderlich ist, um WEA wirtschaftlich betreiben zu können. Für WEA über Wald müsste der Wert dann noch einmal um weitere 0,2-0,3 m/s erhöht werden. Das heißt im Klartext, dass in großen Bereichen der geplanten Vorrangflächen von vorn herein kein wirtschaftlicher Betrieb von WEA zu erwarten ist.

Wegen der erheblichen Unzulänglichkeiten fordern die Naturschutzverbände jetzt mit allem Nachdruck, dass vor weiteren Entscheidungen eine ergebnisoffene umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durch unabhängige Gutachter durchgeführt werden muss.

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