Korruption von Ärzten durch Pharmaindustrie wirksam bekämpfen

Mainz. „Um das schwarz-gelbe Präventionsgesetz und um deren Vorschläge zur Ärzte-Korruption ist es nicht schade. Dafür waren beide viel zu schlecht und noch nicht einmal halbherzige Versuche, die jetzige Situation wirksam zu verbessern.“ kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Bundestags, die Zurückweisung des Präventionsgesetzes und der daran angehängten Änderungsanträge zur Eindämmung ärztlicher Korruption durch die Länderkammer. Die Gesundheitspolitikerin der LINKEN weiter:„Wer Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten wirklich bekämpfen will, muss das im Strafgesetzbuch ahnden. Nur dann können alle Ärztinnen und Ärzte, die unzulässiger Weise Vorteile annehmen, belangt werden; und zwar auch die, die ausschließlich Privatpatientinnen und -patienten behandeln. DIE LINKE hat umfassende Vorschläge vorgelegt, wie nicht nur korruptives Verhalten von Ärztinnen und Ärzten, sondern auch Bestechungen durch Pharmaunternehmen effektiv verhindert werden können. Viele Sachverständige stimmten dem bei der Anhörung im Bundestag zu.

Aber CDU/CSU und FDP wollen in Wirklichkeit gar nicht, dass die Ärzte-Korruption strafbar wird. Sie haben nicht nur unzureichende Gesetzesvorschläge eingereicht, sondern auch deren Scheitern im Bundesrat einkalkuliert und erhofft. Denn so können sie sich bei ihrer Klientel, der Ärzteschaft und den Pharmaunternehmen, Liebkind machen. Sie haben die Korruptionsbekämpfung bewusst an das höchst umstrittene Präventionsgesetz angehängt. Denn dass der Bundesrat das ablehnt, war schon vor 4 Monaten bekannt.“

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