Höfken/Wissing: „Gemeinsam für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen“

Umwelt- und Verkehrsministerium unterstützen die Waldbesitzenden: Die Landesbetriebe Landesforsten und Landesbetrieb Mobilität arbeiten künftig zusammen, um klimageschädigte Bäume entlang von Straßen zu identifizieren und – wo notwendig – zu entfernen. Dazu wurde eine landesweite Kooperationsvereinbarung geschlossen.

„Wir bündeln die Kompetenzen unserer Landesbetriebe, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu erhöhen und die Waldbesitzenden zu entlasten. Die Zahl der klimageschädigten Bäume ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Waldbesitzenden stehen vor großen Herausforderungen, instabile Bäume müssen zur Verkehrssicherung entfernt und der Wald umgestaltet werden. Mit der Kooperation von Landesforsten und LBM unterstützen wir die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Wahrnehmung ihrer Verkehrssicherungspflicht“, so Umweltministerin Ulrike Höfken und Verkehrsminister Volker Wissing anlässlich der Kooperationsvereinbarung von Landesforsten und LBM. Diese gilt seit Anfang des Jahres bis auf weiteres.

Mit der Kooperationsvereinbarung wird ein weiteres wichtiges Ziel der Walderklärung vom 11. Juni 2019 umgesetzt. Von der Kooperation profitieren alle Waldbesitzenden, ob privat, kommunal oder das Land.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesforsten und LBM werden fortan gemeinsam in regelmäßigen Kontrollen instabile Bäume entlang von klassifizierten Straßen identifizieren und diese im Staats-, Körperschafts- und Privatwald mit unbekanntem Eigentümer gemeinsam entfernen. Der LBM übernimmt die Aufgaben rund um die Baustellensicherung, stellt Ampeln auf, demontiert und montiert Leitplanken oder weist Umleitungen aus. Landesforsten übernimmt das fachgerechte Fällen der Bäume. Ebenso stellt der LBM unentgeltlich vorhandene Maschinen, wie Steigerfahrzeuge oder Reinigungsgeräte zur Verfügung. Die Försterinnen und Förster können sich so angesichts der Klimakrise besser um ihre Kernaufgabe – den Wald – kümmern.

Sollten im Staatswaldbereich überdurchschnittlich häufig Gefahren von den Bäumen für die Verkehrssicherheit ausgehen, trägt Landesforsten in Absprache mit dem LBM für eine dauerhaft pflegeleichte und verkehrssichere Waldrandgestaltung Sorge. Dazu gehört unter anderem das Pflanzen von Sträuchern und Büschen – möglichst über eine Breite von einer Baumlänge. Nicht staatliche Waldbesitzende erhalten eine entsprechende Beratung. Für sie besteht potenziell die Möglichkeit, solche Maßnahmen als naturschutzrechtliche Kompensation für Eingriffe zugunsten des LBM anzuerkennen.

„Vielfältige Waldränder sind auch ein guter Schutz vor immer häufiger werdenden Extremwetterereignissen wie Stürmen, da der Wind dann weniger Angriffsfläche hat“, so die Umweltministerin. „Strukturreiche Waldränder sind zudem wichtig für das Ökosystem Wald. Sie bieten vielen Tieren einen Unterschlupf. Insekten finden hier beispielsweise viele Blühpflanzen“, sagte Höfken.

Die Pflicht zur Verkehrssicherung obliegt dabei weiterhin bei den Waldbesitzenden. Im Auftrag vieler Kommunen übernahm bisher bereits Landesforsten die Organisation und Durchführung der damit verbundenen Maßnahmen. Die Kosten für deren Durchführung müssen auch künftig die Waldbesitzenden tragen. Eine Förderrichtlinie zur Gegenfinanzierung ist jedoch in Vorbereitung.

 

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