Rheinland-Pfalz bleibt hart: Bürger müssen sich auf veröffentlichte Regeln verlassen können

Mainz. In der Diskussion um den Formfehler in der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht Rheinland-Pfalz keine rechtliche Grundlage für eine Rücknahme bereits rechtskräftig gewordener Bescheide. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Prüfung sowohl für Verwarnungen, als auch für Bußgelder und Fahrverbote. Die Rechtskraft eines Bescheides schließt eine Rücknahme durch die Verwaltungsbehörde endgültig aus. Bei Bescheiden, die bereits erlassen wurden, aber aufgrund der Einspruchsfristen noch nicht rechtskräftig geworden sind, stehen Betroffenen die regulären Rechtsmittel offen.

„Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass eine in Kraft getretene und veröffentlichte Verordnung gilt und dann begangene Verstöße nach dieser geahndet werden“, sagte Staatssekretär Randolf Stich. Noch am Tag der Bekanntgabe des Formfehlers durch das Bundesverkehrsministerium hat das rheinland-pfälzische Innenministerium die Polizeipräsidien, die Zentrale Bußgeldstelle des Landes sowie die kommunalen Bußgeldbehörden auf den Umstand des Formfehlers hingewiesen. Seitdem wird für die ab diesem Zeitpunkt erlassenen Bescheide wieder die alte Rechtslage angewendet, bis eine neue Verordnung vorliegt.

Der Staatssekretär sieht nun den Bundesverkehrsminister in der Pflicht. „Es kann nicht sein, dass die Länder im Bundesrat Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit beschließen und der Bundesverkehrsminister nun versucht, diesen Beschluss durch die Hintertür eines Formfehlers zu kippen“, so Stich.

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