Rheinland-Pfalz konzentriert die gerichtliche Zuständigkeit für Abschiebungshaft an vier Amtsgerichten

In Rheinland-Pfalz wird die erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Abschiebungshaftsachen ab dem kommenden Jahr an vier Standorten konzentriert. Die entsprechenden Verfahren werden ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr wie bisher an allen 46 Amtsgerichten, sondern nur noch an den Amtsgerichten Bingen am Rhein, Koblenz, Trier und Speyer bearbeitet werden.

Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Mit der Zuständigkeitskonzentration gewährleisten wir die effiziente und zügige Erledigung der oft sehr schwierigen Abschiebungshaftverfahren. Aufgrund der stark differierenden und an einigen Standorten äußerst geringen Eingangszahlen konnte an einer Vielzahl von Amtsgerichten bisher keine spezifische Erfahrung gesammelt und kein vertieftes Spezialwissen zu den rechtlich komplexen und fortlaufend höchstrichterlicher Rechtsprechung anzupassenden Verfahren aufgebaut werden. Hier schaffen wir Abhilfe und ermöglichen zukünftig Synergieeffekte und eine effizientere Verfahrensgestaltung.“

Aufgrund der bisher im Vergleich zu anderen Gerichtsstandorten deutlich höheren Eingangszahlen des Amtsgerichts Bingen am Rhein (2017 ca. 53 % der landesweiten Verfahrenseingänge in Abschiebungshaftsachen, 2018 ca. 47 %) sind dort bereits erhebliche praktische Erfahrungen und Expertise vorhanden. Gleiches gilt für die Amtsgerichte Koblenz, Trier und Speyer. Die Standorte Trier, Speyer und Bingen am Rhein sind zudem aufgrund ihrer Nähe zu den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Trier, Hermeskeil, Speyer und Kusel sowie zur Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim in besonderem Maße als Standorte für eine Zuständigkeitskonzentration geeignet. Sie verfügen über eine gute Verkehrsanbindung und gewährleisten die zeitnahe Erreichbarkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen bzw. Polizeidienststellen.

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