Landesregierung beschließt den Gesetzesentwurf zur Landarztquote

RLP. Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die wohnortnahe ärztliche Versorgung durch die Einführung einer Landarztquote weiter langfristig unterstützen. Der Gesetzesentwurf eines Landesgesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz, kurz Landarztgesetz, wurde am 11.12.2018 dem Ministerrat zur Grundsatzbilligung vorgelegt und beschlossen. „Der Entwurf sieht eine Vergabe von bis zu zehn Prozent aller rheinland-pfälzischen Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vor, die sich dazu verpflichten, sich im Anschluss an ihr Studium in der Fachrichtung Allgemeinmedizin weiterzubilden und nach Erlangung ihres Facharzttitels für zehn Jahre eine hausärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet aufzunehmen. Abgesichert werden diese Verpflichtungen mit einer nach Abschnitten gestaffelten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Härtefallregelungen sind vorgesehen“, fasste Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler den Gesetzesentwurf zusammen.

Der Entwurf enthält einen Katalog von Auswahlkriterien, der neben der Abiturnote auch die fachliche und persönliche Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs berücksichtigt. „Die Landarztquote ermöglicht so auch Bewerberinnen und Bewerbern ohne Spitzenabitur den Zugang zu einem Medizinstudienplatz“, so Bätzing-Lichtenthäler. Weitere Detailregelungen zur Umsetzung der Landarztquote sind einer Durchführungsverordnung vorbehalten, an der die Landesregierung weiterhin mit Nachdruck arbeitet. „Wir möchten das Fachgebiet der Allgemeinmedizin und eine Tätigkeit in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz für angehende Ärztinnen und Ärzte attraktiver gestalten. Gepaart mit anderen Maßnahmen treten wir damit dem Problem des befürchteten Landarztmangels konsequent entgegen“, betonte die Gesundheitsministerin.

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