Novellierung des Landesglücksspielgesetzes in Kraft getreten

Trier/Rheinland-Pfalz. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Glücksspielaufsicht weist auf die in Kraft getretene Novellierung des Landesglücksspielgesetztes hin. Im Bereich der Präventionsschulungen wurde nunmehr klargestellt, dass diese nur von anerkannten Anbietern erfolgen dürfen. Die Anerkennung erfolgt durch die ADD. Darüber hinaus wurden auch der Umfang und der Zeitpunkt der verschiedenen Schulungen festgelegt. Für Spielhallen ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der Sperrzeiten, die nunmehr in der Zeit von 02.00 Uhr bis 08.00 Uhr liegen, und die Einführung eines landesweiten Sperrsystems. Dieses wird von der ADD aufgebaut und im Anschluss den Spielhallenbetreibern zur Verfügung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei den bestehenden dezentralen Sperrdateien.

Für Geldspielgeräte in Gaststätten wird ebenfalls eine Sperrzeit von 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr eingeführt. Im Bereich der privaten Sportwettvermittlung wird die Vertriebsform „Verkaufsstelle“ abgeschafft. Die Anforderungen an die Örtlichkeiten, an denen Wettvermittlungsstellen betrieben werden dürfen, wurden geändert. Zukünftig ist ein Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, einzuhalten. Unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten kann die ADD Ausnahmen von diesem Abstand zulassen.

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