Nürburgring/Unbezahlte Handwerkerrechnungen

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass im Rahmen der Nürburgring-Insolvenz nationales Insolvenzrecht gilt. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage des CDU-Abgeordneten Dr. Werner Langen hervor. Die Landesregierung hatte bisher behauptet, die Verantwortung über die Rangfolge bei der Bedienung von Gläubiger-Forderungen liege bei der EU. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht: „Die Antwort der EU-Kommission macht deutlich, dass die Forderungen nach nationalem Insolvenzrecht geklärt werden müssen. Die Landesregierung kann sich nicht länger hinter der EU verstecken. Sie sollte ihre erstrangig angemeldeten Forderungen zurücknehmen, um die Handwerker wenigstens etwas zu entlasten. Das würde auch dem geplanten Vorgehen der Insolvenzverwalter entsprechen, die die Handwerkerforderungen von Beginn an vorrangig behandeln wollten. Oder Rot-Grün soll verbindlich erklären, warum sie es nicht tun. Die Landesregierung muss auch die Frage beantworten, warum sie dies nicht längst selbst mit der EU-Kommission geklärt hat. Durch Nicht-Handeln hat Rot-Grün die Handwerker hängen lassen, statt sich für deren Interessen einzusetzen. “

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