Rösch: Inklusion am Arbeitsmarkt – Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen steigern

Mainz. „Vom Anstieg der Erwerbstätigkeit profitieren Menschen mit Behinderungen nicht in gleicher Weise. Deshalb appelliere ich an die Unternehmen, die gute konjunkturelle Lage zu nutzen und in die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu investieren“, erklärte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch. Trotz der guten Lage am Arbeitsmarkt sind schwerbehinderte Menschen stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderungen ist wesentlich höher und der Verbleib in der Arbeitslosigkeit dauert länger als bei Menschen ohne Behinderungen.

„Es gibt ein großes Potential für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, das genutzt werden kann“, so Rösch. Die Erwerbstätigenquote liegt bei Menschen mit Behinderungen nur halb so hoch wie bei Menschen ohne Behinderungen. Außerdem können viele Fördermöglichkeiten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel das Budget für Arbeit als dauerhafter Lohnkostenzuschuss beim Wechsel von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

„Trotzdem gibt es in Rheinland-Pfalz 1.715 beschäftigungspflichtige Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Deshalb unterstütze ich auch die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Ausgleichsabgabe“, betonte Rösch.  Diese Forderung hat der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen in seiner vergangenen Sitzung erhoben. „Informieren, Ausgleichen, Unterstützen – Inklusion im Landesdienst schaffen“ lautet der Titel des Beschlusses, den der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen gefasst hat. Dabei geht der Landesteilhabebeirat auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst ein.

Der Landesbeirat unterstützt das Ziel der Landesregierung, eine Beschäftigungsquote im Landesdienst von sechs Prozent schwerbehinderter Menschen zu erreichen.Um dieses Ziel zu schaffen, schlägt der Landesbeirat weitere Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen vor. Dazu gehört unter anderem ein Stellenpool im Budget für Arbeit, auf den alle Behörden und Dienststellen der Landesverwaltung zugreifen können. „Dieses Anliegen hat der Landtag im Entschließungsantrag zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes aufgegriffen.

Über diese Unterstützung freue ich mich, denn damit kann die Landesregierung ein starkes Zeichen für den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt setzen und eine Vorbildfunktion einnehmen“, so der Landesbeauftragte, der Vorsitzender des Landesteilhabebeirates ist. Als weitere Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Landesdienst schlägt der Landesteilhabebeirat verbindliche Zielvereinbarungen mit den einzelnen Ressorts der Landesregierung, bessere Information über die Fördermöglichkeiten und auf Inklusion ausgerichtete Stellenpläne vor.

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