Schluss mit Werbeanrufen und überhöhten Abmahngebühren – Bundestag beschließt liberales Verbraucherschutzpaket

Berlin. Zur Verabschiedung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, erklärt der FDP-Abgeordnete Edmund Geisen aus Daun: Jeder kennt es, viele nervt es: Telefonwerbung. Der Bundestag hat am 28.06.2013 auf Initiative der FDP im Deutschen Bundestag ein Gesetz zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken beschlossen, das solchen Telefonanrufen enge Grenzen setzt. Unerlaubte Telefonwerbung kann künftig mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Auch Gewinnspielteilnahmen und –verkäufe sind am Telefon jetzt nur noch wirksam, wenn sie dann auch schriftlich bestätigt werden. Die hohen Geldbußen sollen künftig Telefonwerber abschrecken, wenn zuvor keine Einwilligung für solche Werbeanrufe vorliegt. Auf Vorschlag der liberalen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger werden künftig die Bürgerinnen und Bürger besser vor schwarzen Schafen geschützt.

Darüber hinaus hat die Koalition aus FDP und Union ein ganzes Maßnahmenbündel zum besseren Schutz von Verbrauchern beschlossen. Einer der Kernpunkte des Gesetzes ist der Schutz der Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen. Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt gedeckelt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Bagatellversstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Die Liberalen stehen dafür, dass es zwar klar definierte Rahmenbedingungen gibt- Massenhafte Abmahnung von Internetnutzern wegen Urheberrechtsverstößen zur Gewinnoptimierung lehnen wir aber klar ab.

Es vermehrten sich in der Vergangenheit die Beschwerden über anwaltliche, komplett auf Textbausteinen basierende und ohne individuelle Überprüfung ausgesprochene „Massenabmahnungen“ mit Forderungen von durchschnittlich 700 Euro. Allein 2011 waren über 218.000 Abmahnungen mit einem Gesamtforderungsvolumen von über 165 Millionen Euro versandt. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor. Die Gebühren für die erste Abmahnung werden bei privaten Nutzern stark begrenzt auf jetzt 155,30 Euro. Zudem werden besondere inhaltliche Anforderungen für Abmahnungen festgelegt, die die Transparenz erhöhen sollen. Für den Empfänger der Abmahnung soll immer klar und eindeutig erkennbar sein, wessen Rechte er wodurch verletzt haben soll, wie sich geltend gemachte Zahlungsansprüche zusammensetzen und welche Zahlungen im Einzelnen von ihm verlangt werden.

Er wird hierdurch besser in die Lage versetzt zu erkennen, inwieweit die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Das neue Gesetz wird Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Den Liberalen war es wichtig, hier eine Regelung noch vor der Sommerpause zu finden. Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer mehr Gegenstand von Bürgerbeschwerden. Das Gesetz ist aber auch im Interesse der Wirtschaft: wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen. Mit dem Verbraucherschutzpaket nehmen FDP und Union unseriösen Methoden den Anreiz und setzen dem Missbrauch Schranken. Dies ist eine gute Nachricht für die Menschen Deutschland.

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