Stellungnahme aus Musweiler

Die Ortsgemeinde Musweiler nimmt zur geplanten Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Schießsportanlage bzw. Schießzentrum“ Stellung:

Stefan Zens
Stefan Zens

Der Gemeinderat Musweiler hat sich mit den Planungsabsichten der Ortsgemeinde Landscheid und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land auf Ausweisung eines Sondergebietes „Schießsportanlage bzw. Schießzentrum“ auf der Gemarkung Landscheid, Flur 10 sowie Gemarkung Burg/Salm, Flur 18 auseinandergesetzt. Die Ortsgemeinde Musweiler nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass unter anderem auch entgegen den Empfehlungen der Ortsbeiräte Landscheid und Burg/Salm nunmehr der Gemeinderat Landscheid die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beschlossen hat und der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land ebenfalls durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der geplanten Schießsportanlage schaffen möchte.

Die Gemeinde Musweiler hat vor einigen Jahren ein kleines Neubaugebiet ausgewiesen und erschlossen mit der Absicht, junge Erwachsene sowie Familien im Ort zu halten und zu vermeiden, dass diese in die benachbarten größeren Orte abwandern. Des Weiteren wurde mit einem großen finanziellen Aufwand und enormen Eigenleistungen der Bürgerinnen und Bürger ein neues Bürgerhaus errichtet. Auch dies geschah mit der Absicht, die Lebens- und Wohnqualität im Ort nachhaltig zu steigern.

Es bleibt zu befürchten, dass mit der Realisierung des Schießzentrums und einer damit einhergehenden „Sieben-Tage-Schusswoche“ – nicht zuletzt auch durch die Erhöhung der Schusszahlen pro Tag auf rund 20.000 – die Wohn- und Lebensqualität in der gesamten Ortslage dauerhaft durch diese zusätzliche Lärmquelle erheblich verringert wird. Zusätzlich befürchtet man, dass es erst gar nicht zu einer Nachfrage nach den neu ausgewiesenen Baugrundstücken kommen wird. Dies wiederum führt zu finanziellen Nachteilen für unsere Gemeinde. Außerdem ist davon auszugehen, dass auch der Wert der vorhandenen Immobilien massiv sinken wird.

Nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen soll sich der Lärmpegel gegenüber dem derzeitigen Schießbetrieb reduzieren, da die Schützen „eingehaust“ sind und die Schussrichtung geändert wurde. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch die enorme Erhöhung der Schusszahlen pro Tag und dem tatsächlichen Schießbetrieb von derzeit zwei auf sieben Tage nachhaltig von einer Dauerbelästigung auszugehen ist.
Die beim „Probeschießen“ gewonnenen Erkenntnisse werden vom Gemeinderat angezweifelt, da es sich hierbei lediglich um eine „Momentaufnahme“ handelt und veränderte Wind- und Wetterbedingungen in die Untersuchungsergebnisse nicht eingeflossen sind. Die schalltechnische Untersuchung zur Geräuschkontigentierung vom 02.12.2013 wird in Frage gestellt.

Aus der Sicht des Gemeinderats Musweiler besteht kein übergeordnetes öffentliches Interesse an dem Bau und Betrieb dieser Anlage. Auch der Landesjagdverband hat sich von dem Vorhaben zwischenzeitlich distanziert, so dass keine Notwendigkeit für diese Anlage besteht. Es  handelt sich bei diesem Vorhaben um einen Freizeit- und Vergnügungspark, für den eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist (UVPG, Anlage1, Abs. 18.3.1, Bauvorhaben/Bau eines Freizeitparks, Fläche 10 ha und mehr). Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung wird von Seiten der Gemeinde Musweiler gefordert.

Ein weiteres gewichtiges Argument für die ablehnende Haltung des Gemeinderates Musweiler sind die für die Bevölkerung nicht auszuschließenden Gesundheitsrisiken. Professor Dr. Greiser, Universität Bremen, hat in dem als Anlage beigefügten Kurzgutachten zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen einer Schießsportanlage in Landscheid Stellung bezogen. Wie dem Gutachten zu entnehmen ist, sind gesundheitliche Schäden nicht auszuschließen. Der bisher vorgelegte Umweltbericht geht nicht auf die Gefährdung der menschlichen und tierischen Gesundheit ein. Darüber hinaus finden die bereits existierenden Lärmquellen in unmittelbarer Nähe, wie die Kiesgruben, die Landwirtschaft, der Flugplatz Spangdahlem sowie die A 60, keine Berücksichtigung. Die Lärmemissionen der Schießsportanlage wirken sich kumulativ schädigend hierzu aus.

Ebenso befürchten wir negative Auswirkungen auf die Nutztierhaltung in unserem Ort, in dem drei landwirtschaftliche Vollerwerbslandwirte ansässig sind. Wir gehen davon aus, dass eine solch starke Lärmbelästigung zu erheblichen Einbußen in der Milchproduktion führt, die mit deutlichen finanziellen Einbußen für die Landwirte einhergehen. Der Gemeinderat Musweiler beantragt daher, ein entsprechendes Gutachten zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier einer Schießsportanlage durch die Gemeinde Landscheid und/oder Verbandsgemeinde Wittlich-Land in Auftrag zu geben.

Aus den vorgenannten Gründen lehnt der Gemeinderat Musweiler die Planung zur Ausweisung des Sondergebietes „Schießsportanlage“ kategorisch und kompromisslos ab. Im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen und die enorme Tragweite des Bauvorhabens fordert der Gemeinderat Musweiler alle weiteren Entscheidungen den neu zu wählenden Gremien (Verbandsgemeinderat Wittlich-Land, Gemeinderat Landscheid) zu überlassen. Die Erweiterung der Schießsportanlage liegt in einem der europaweit anerkannt artenreichsten Biotope der südlichen Eifel und würde wertvollste Lebensräume von Flora und Fauna unwiederbringlich zerstören.
Wir bitten um Rückmeldung zu den von uns vorgebrachten Punkten und um Mitteilung über weitere Schritte im Verfahren. In Absprache und im Auftrag des Gemeinderats Musweiler

Stefan Zens, Ortsbürgermeister von Musweiler

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