Unzureichende kommunale Finanzen: Kommunale Spitzenverbände gehen auf Landtagspräsidenten und die Abgeordneten zu

Mit den geplanten Regelungen im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes werden die Weichen für erhebliche finanzielle Entwicklungen in den nächsten Jahren für die rheinland-pfälzischen Kommunen gestellt.

Um erneut zu zeigen, dass die Änderungen nicht alle im Sinne der Gemeinden, Städte, Landkreise und Verbandsgemeinden sind und somit auch nicht für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, haben jetzt Spitzenvertreter der kommunalen Verbände (Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag und Städtetag) dem Vorstand des Landtages Rheinland-Pfalz (Herrn Landtagspräsidenten Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt und Vizepräsident Hans-Josef Bracht) ein Schreiben mit den grundlegenden Aussagen und Forderungen an die Gesetzgebung übergeben. Diese sind:

1. Die Landesregierung schätzt die Finanzlage der Kommunen weitaus besser ein, als sie tatsächlich ist. Aus Sicht der Landesregierung ist eine Aufstockung von Mitteln hauptsächlich im Wege der Umschichtung innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs offensichtlich ausreichend. Die Faktenlage, bestätigt insbesondere durch Feststellungen des Landesrechnungshofes und der Bertelsmann-Stiftung, zeichnet jedoch ein anderes Bild:

– Die von der Landesregierung angeführten, im Jahr 2017 erwirtschafteten Finanzierungsüberschüsse in Höhe von 431 Mio. Euro stellen ein in der Langzeitbetrachtung singuläres Ergebnis dar;

– diese Finanzierungsüberschüsse sind nicht ausreichend, um eine über lange Jahre andauernde, chronische Unterfinanzierung der Kommunen auszugleichen. Insbesondere sind sie nicht ausreichend, um die vielfach dringend gebotene Ausweitung der Investitions- und Unterhaltungstätigkeit in der kommunalen Infrastruktur zu ermöglichen sowie Schulden zu tilgen.

– Die im Bundesvergleich exorbitant hohe Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen – in der Pro-Kopf-Betrachtung der kommunalen Schulden liegen die rheinland-pfälzischen Kommunen auf Platz zwei hinter dem Saarland – kann vielmehr nur über einen langen Zeitraum nach Prog-nosen des Rechnungshofes über ca. 30 Jahre, abgebaut werden.

2. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Finanzlage bedarf es einer spürbar besseren Finanzausstattung der Kommunen, damit der doppische Haushaltsausgleich gelingt sowie Investitionen und eine Tilgung der immens hohen Altschulden ermöglicht werden. Dies gilt für den städtischen, wie für den ländlichen Raum gleichermaßen.

3. Nur mit einer strukturell besseren Finanzausstattung kann es gelingen,

– die auch in Zukunft weiterhin steigenden Sozialausgaben,

– die, nicht durch einen konnexitätsbedingten Mehrbelastungsausgleich finanzierten, Mehrausgaben durch weitere Aufgabenübertragungen an die Kommunen, wie z. B. durch das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz und durch das geplante Kindertagesstättengesetz des Landes,

– die dringend erforderlichen Investitionen in die Sanierung von Straßen, von Schulgebäuden, in den ÖPNV und in die Digitalisierung sowie

– eigene Beiträge zur Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskreditezu finanzieren.

4. Des Weiteren bedarf es eines nachhaltigen und effizienten Entschuldungsprogrammes, das die derzeit günstigen finanziellen Rahmenbedingungen kraftvoll nutzt, um hier und heute den Altschuldenabbau solidarisch und umfassend anzugehen. Das Aktionsprogramm „Kommunale Liquiditätskredite“ des Landes ist nicht hinreichend.

5. Der bestehende Stabilisierungsfonds ist als grundsätzlich geeignetes Mittel, Gelder der Kommunen in wirtschaftlich guten Zeiten anzusparen und so für konjunkturell schlechtere Zeiten ein Finanzpolster zu haben, in seiner derzeitigen Ausgestaltung unbedingt beizubehalten.

Die Kommunalen Spitzenverbände bitten alle Mitglieder des rheinland-pfälzischen Landtags, die vorgeschlagene Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes zu überdenken und zum Wohle der kommunalen Gebietskörperschaften und damit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zurückzustellen und einer erneuten konstruktiven Beratung unter Berücksichtigung gerade der aktuellsten Erkenntnisse zuzuführen.

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