Werner Langen (EVP/CDU): Illegale Beihilfen müssen zurückgezahlt werden / Zweifel am Verkaufsprozess bleiben

Nürburgring. “Die kontroverse Diskussion um die Wettbewerbsneutralität des Nürburgringverkaufs hat davon abgelenkt, dass am 01.10.2014 die Europäische Kommission staatliche Beihilfen von über einer halben Milliarde Euro in Zusammenhang mit der Fehlinvestition am Nürburgring als illegal eingestuft hat, die innerhalb einer Frist von 4 Monaten zurückgefordert werden müssen”, sagte der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen. “Die heutige Entscheidung der EU-Kommission ist aber nicht nur eine vernichtende Bewertung der Regierung Beck, sondern auch für das sogenannte Zukunftskonzept aus dem Jahr 2010. Ein Teil der Rückforderung betrifft dieses gescheiterte Zukunftskonzept. Damit bestätigt die EU-Kommission, dass auch nach der Ära Deubel das europäische Wettbewerbsrecht missachtet worden sei”, so Langen weiter.

Ob der Verkauf des Nürburgrings tatsächlich wettbewerbsneutral gewesen sei, werde sich erst in der nächsten Zeit zeigen. Langen bemängelte, dass, statt einer eigenen intensiven Prüfung des Verkaufsprozess, die EU-Kommission die von den Konkursverwaltern gelieferten Daten blauäugig übernommen habe. Die EU-Entscheidung sei auch eine Bestätigung des Gutachtens des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz, der Teile des 2010 verabschiedeten neuen Konzepts als nicht tragfähig und bedenklich bezeichnet hatte.

Es sei abzuwarten wie die unterlegenen Bieter reagieren würden. Langen bedauerte es insbesondere, dass der ADAC und der Verein “Ja zum Nürburgring” im Verkaufsprozess “ausgebootet” worden seien. Beide hätten ihre jahrelangen Erfahrungen für eine positive Zukunft des Nürburgrings einbringen wollen und können.

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