Angeklagter schweigt in Mordprozess zu Vorwürfen

Koblenz (dpa/lrs) – Ein Angeklagter schweigt in einem neuen Mordprozess in Koblenz zu den Vorwürfen. Laut seinem Verteidiger äußere sich der 23-Jährige zwar zu seinem Lebenslauf, nicht aber zur Sache, teilte eine Sprecherin des Landgerichts zum Prozessauftakt am Donnerstag mit. Die Anklage lautet auf Mord. Der Mann hatte hier im Mai 2020 wegen Totschlags eine elfjährige Haftstrafe bekommen.

Die Staatsanwaltschaft beanstandete danach, dass der Angeklagte nicht wegen heimtückisch begangenen Mordes verurteilt worden sei. «Ihre Revision hat Erfolg», urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2021, hob das Urteil wegen Totschlags auf und verwies das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts Koblenz zurück. Der Koblenzer Urteil vom Mai 2020 beruhe auf Rechtsfehlern.

Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung dagegen keine konkrete Strafe beantragt. Laut dem ersten Urteil hatte der Eritreer am 17. Oktober 2019 einen Landsmann in einer Wohnung in Ulmen im Kreis Cochem-Zell mit einem Küchenmesser angegriffen. Das schwer verletzte Opfer starb neun Tage später an den Folgen eines Stiches in den Kopf im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz.

Beide Männer sollen nach Koblenzer Gerichtsangaben aus dem ersten Prozess vor dem Verbrechen gefeiert und Alkohol getrunken haben. Laut der Anklage im Ursprungsverfahren räumte der 23-Jährige den Tatvorwurf im Zuge der Ermittlungen teilweise ein. Nun wird der Prozess komplett neu aufgerollt. Vorerst sind sechs Verhandlungstage bis zum 29. Oktober vorgesehen.

 

 

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