Arzt klagt erfolgreich gegen Bezirksärztekammer Trier

Trier. Im Juli 2018 hat der Orthopäde Dr. Wolfgang Ortlieb aus Trier erfolgreich gegen seine Beitragsveranlagung durch die Bezirksärztekammer Trier geklagt. Hintergrund der vom Bundesverband für freie Kammern (bffk) unterstützen Klage war eine rechtswidrige Bildung von Vermögen in der Bezirksärztekammer. Wie nun bekannt wurde, hat die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer bereits am 21. November 2018 beschlossen, den Kammerbeitrag für das Jahr 2019 um 15 Prozent zu reduzieren, um die unzulässig gebildeten Rücklagen abzubauen.

Der Höchstbeitrag wird dadurch von 674 Euro auf 573 Euro, der Mindestbeitrag von 61 Euro auf 51 Euro sinken. Die Gebühr für die Ausbildung medizinischer Fachangestellten wird ab dem Jahr 2019 von 90 Euro auf 80 Euro gesenkt. „Damit hat die Klage von unserem Mitglied eine erfreuliche positive Wirkung auf alle Kammermitglieder entfaltet“, freut sich bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus, der Ortlieb in dem Verfahren als Beistand zur Seite stand. Aus Sicht des bffk wird auch die Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz um einen deutlichen Vermögensabbau nicht umhin können.

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