Ausschlussverfahren des DEHOGA Rheinland-Pfalz gegen das Mitglied Matthias Ganter: Stellungnahme des DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V.

Der DEHOGA Verband Rheinland-Pfalz hat das heute durch das Landgericht Bad Kreuznach verkündete Urteil im Ausschlussverfahren des DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V. gegen das Mitglied Matthias Ganter zur Kenntnis genommen. Das Urteil zur Ablehnung des Ausschlusses und dessen schriftliche Begründung liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und dem Beklagten stehen Rechtsmittel zu.

Präsident Gereon Haumann erklärt dazu: „Wir werden das Urteil nach juristischer Bewertung durch unseren Justitiar Professor Dr. Rolf Bietmann in den zuständigen Gremien unseres Verbandes beraten und dann entscheiden, wie damit umzugehen ist. Selbstverständlich bleibt unsere Bereitschaft bestehen, miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsame Wege für eine zukünftig konstruktive Zusammenarbeit zu suchen. Wir freuen uns – gerade in diesen herausfordernden Zeiten – über jedes Mitglied, dass die Arbeit des Verbandes für seine Mitglieder und für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz positiv begleitet oder sogar aktiv unterstützt. Das galt und gilt auch für Matthias Ganter.“

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