Bundesverfassungsgericht erklärt die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Hierzu erklärt Reinhard Neises, Leiter Steuern, Firmenrecht und Datenschutz der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier: „Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, möglichst schnell eine rechtssichere und praktikable Lösung zu finden. Die Unternehmen dürfen dadurch nicht noch weiter als bisher belastet werden. Die Belastung der Unternehmen durch die Grundsteuer B ist in der Vergangenheit durch eine Erhöhung der Hebesätze kontinuierlich gestiegen. Alleine 2017 wurde der durchschnittliche Hebesatz in der Region Trier gegenüber dem Vorjahr um fünf Prozentpunkte auf 411 Prozent erhöht.“

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