Es sei der „schlimmste Fehler“ seines Lebens gewesen

Kreisinspektor gesteht 1,53 Millionen veruntreut zu haben

Trier/Bitburg. Vergangene Woche begann vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Trier der Prozess wegen Untreue gegen den leitenden Jugendamtsmitarbeiter der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, der über einen Zeitraum von 13 Jahren zirka 1,53 Millionen Euro veruntreut hat.

Mit Tränen in den Augen und weinerlicher Stimme gab der 59-jährige Familienvater zu und legte ein Geständnis ab. Er hätte Geldprobleme gehabt und aus seiner finanziellen Notsituation heraus diese Gelder veruntreut. Etwa 250 Fälle seit dem Jahr 2005 bis Ende 2012 sollen bereits verjährt sein.

Der Angeklagte arbeitete bereits seit 1988 bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Seit 1996 war er bis zu seiner Inhaftierung als Kreisinspektor im Jugendamt eingesetzt. Die Tätigkeit umfasst die verwaltungsmäßige, auch finanzielle Abwicklung von fremd untergebrachten Kindern, zum Beispiel in Heimen oder Pflegefamilien sowie im Bereich der Tagespflege. Dem Angeklagten oblag es aufgrund seiner Tätigkeit eigenverantwortlich über die Zuweisung im Bereich der Vollzeit-und Tagespflege zu entscheiden. Eine Auszahlung fand sodann nach Prüfung durch die zuständigen Amtsleiter statt.

Ab Juli 2005 soll sich der Angeklagte dazu entschlossen haben sich und seiner Familie durch zusätzliche Geldleistungen eine dauerhafte und nicht unwesentliche Einnahmequelle zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu verschaffen. Auf Bitten des Angeklagten soll ein gutgläubiges Familienmitglied im Jahr 2005 auf ihren Namen ein Konto bei der Kreissparkasse Bitburg-Prüm eröffnet und dem Angeklagten zur alleinigen Verfügung überlassen haben. Im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Jugendhilfe soll der Angeklagte verschiedene Zahlungsempfängerkonten  von erfundener Pflegefamilien angelegt und diesen das bei der Kreissparkasse eröffnete Konto zugeordnet haben. Dabei soll der Angeklagte neben den persönlichen Daten eines Familienmitgliedes auch Personendaten von Familien genutzt haben, die bereits aufgrund bestehender, oder abgeschlossener Aufträge im System der Jugendhilfe abgespeichert gewesen sein sollen. Diesen soll der Angeklagte unterschiedliche und wechselnde vermeintliche Hilfeempfänger zugeordnet haben, um dadurch einen Anordnungsgrund zu schaffen, ohne dass Pflegetätigkeiten erfolgt sein soll. Auf diese Weise verschaffte sich der Angeklagte ca. 10.000 Euro monatlich.

Der Angeklagte soll diese fingierten Anordnungsgründe mindestens einmal monatlich, zum Teil auch in zusätzlichen sogenannten Sammel-Auszahlungsanordnung, die auch tatsächliche Anordnungsgründe enthalten haben sollen, zur Prüfung der Anweisung vorgelegt haben. Im Zeitraum vom 18.07.2013 bis zum 20.06.2018 soll der Angeklagte insgesamt 238 Sammel-Auszahlungsanordnung erstellt haben, in denen jeweils mit bis zu fünf verschiedenen Zahlungsempfängern und wechselnden zugeordneten Hilfeempfängern eine unterschiedliche Anzahl an fingierten Anordnungsgründen enthalten gewesen sein sollen. In 8 Fällen sollen die Sammel-Auszahlungsanordnungen durch den Angeklagten vorbereitet und durch einen gutgläubigen Vorgesetzten im Rahmen der Vertretung freigegeben und vorgelegt worden sein. Insgesamt soll aufgrund der Sammel-Auszahlungsanordnungen zu Unrecht ein Gesamtbetrag in Höhe von 701.188 Euro auf das Konto bei der Kreissparkasse eingezahlt worden sein. Im Anschluss soll der Angeklagte die überwiesenen Gelder in bar abgehoben und zum Teil auf luxemburgische Konten eingezahlt oder anderweitig verbraucht haben.

Der 59-jährige Angeklagte ist bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 24.07.2018 in Untersuchungshaft und wartet nun auf sein Urteil. Der Prozess wird am 05.02.2019 fortgeführt.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen