EuGH hat Deutschland wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat verurteilt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. Juni 2018 Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie verurteilt. Deutschland habe gegen die EU-Richtlinie 91/676 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verstoßen.

Mit ihrer Klage beantragt die Europäische Kommission festzustellen, dass Deutschland gegen ihre Verpflichtungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen  verstoßen hat, indem sie nicht zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichten, und dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet hat.

Ein Düngemittel verunreinigt deutsche Gewässer, doch die Bundesregierung bleibt untätig. Auch ein Rüffel der EU-Kommission blieb erfolglos, sodass nun die Verurteilung durch den EuGH folgte. Alles Mahnen hat nichts genutzt: Nun hat der EuGH Deutschland wegen der Gewässerverunreinigung verurteilt, die schon seit einiger Zeit auf EU-Ebene moniert wurde. Über Jahre habe die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen, stellten die Luxemburger Richter fest (Urt. v. 21.06.2018, Az. C-543/16 ).

Für den Schutz des Grundwassers durch eine schärfere Düngeverordnung demonstrieren Greenpeace-Aktivisten am gleichen Tag vor dem Reichstag in Berlin. „Gülle im Wasser ist Scheiße! Politiker müssen handeln“, stand auf einem Banner hinter einem drei Meter großen mit Gülle gefüllten Suppenteller. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland verurteilt, weil der EU-Grenzwert für Nitrat seit Jahren an vielen Messstellen überschritten werden. In vielen Teilen Deutschlands wird weit mehr Gülle aus der Massentierhaltung ausgebracht als die Pflanzen verwerten können. Entsprechend steigt der Nitratgehalt im Grundwasser. Mit der Verurteilung drohen Deutschland Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

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