Grundsteuerreform in letzter Sekunde vereinbart – Rasche Einführung und Umsetzung muss folgen!

Für den nun endlich gefundenen Kompromiss zur Grundsteuerreform nach über 25 Jahren Diskussion war es höchste Zeit, der seidene Faden drohte zu zerreißen und das Scheitern zu besiegeln. Ohne eine gesetzliche Regelung bis zum 31. Dezember 2019 würden den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz rund 600 Millionen Euro jährlich und damit die zweitwichtigste kommunale Steuer ersatzlos wegbrechen. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt insgesamt für freiwillige Leistungen zur Verfügung haben. Ein Ausfall der Mittel würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum Stillstand kommt. Die Grundsteuer macht gerade in finanzschwachen Kommunen vielerorts rund 30 % der Einnahmen aus.

Nach dem nunmehr gefundenen Kompromiss soll es eine Grundgesetzänderung geben, die sichert, dass der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz hat. Gleichzeitig wird eine Öffnungsklausel für die Bundesländer mit Abweichungsrechten bei der Grundbesteuerung vorgesehen.

Der kommunale Investitionsrückstand ist trotz guter Konjunktur und damit entsprechend verbesserten Steuereinnahmen weiter besorgniserregend hoch. Das Problem der kommunalen Altschulden ist ungelöst. Straßenausbaubeiträge drohen abgeschafft zu werden. Gleichzeitig erwarten die Menschen zu Recht mehr Betreuung, Bildung und Breitband, Infrastruktur, Dienstleistungen und vieles mehr vor Ort. Das zeigt: Wir brauchen eine handlungsfähige und finanziell nachhaltig gut ausgestattete öffentliche Hand. Daher musste das politische Gezerre um die Grundsteuer endlich verantwortungsvoll beendet werden.

Der Kompromiss zur Grundsteuer ist ein gangbarer Weg. Eine bundeseinheitliche Grundsteuer hätten wir im Zeichen der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse mit Blick auf unsere rheinland-pfälzischen Nachbarländer, der Steuergerechtigkeit und einer möglichst schlanken Verwaltung bevorzugt, aber am Ende zählt in der Politik der Kompromiss und vor allem die Sicherung der Grundsteuer.

Die nun vorgesehene Änderung im Länderfinanzausgleich ist wichtig, um sicherzustellen, dass abweichende Länderregelungen keine Verschiebungen im Finanzausgleich erzeugen und es so zu einem für den Föderalismus schädlichen Steuerwettbewerb kommen könnte.

Für die nötigen Verfassungsänderungen müssen jetzt allerdings auch die Fraktionen und die Länder zustimmen, jeweils mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Alle politischen Kräfte sind aufgefordert, ihrer staatspolitischen Pflicht zur Sicherung der Grundsteuer nachzukommen. Danach muss die Landesfinanzverwaltung mit Hochdruck rangehen, die neue Grundsteuer einzuführen. Dazu müssen die Finanzämter personell und sachlich ausgestattet werden.

Nach all dem Hickhack der vergangenen Jahrzehnte um die Grundsteuerreform wird es aus kommunaler Sicht aber erst Entwarnung geben können, wenn das Gesetz tatsächlich rechtzeitig in Kraft tritt.

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