Personelle Entlastung für das Landgericht Koblenz

Koblenz. Das Landgericht Koblenz steht aktuell unter einer besonderen Belastung: Durch eine ungewöhnliche Häufung von sehr umfangreichen Großverfahren ist bei den Strafkammern des Landgerichts Koblenz ein Personalmehrbedarf entstanden. Nach Mitteilung dieses Sachverhalts durch das Landgericht Koblenz an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde schnell und unbürokratisch geholfen und für personelle Abhilfe gesorgt: Dem Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz wurden – über das eigentlich vorgesehene Kontingent hinaus insgesamt sechs weitere Richterarbeitskräfte zugewiesen. Diese personelle Verstärkung ist in Absprache mit der Praxis bei dem Landgericht Koblenz zum Einsatz gekommen bzw. wird dieses weiter verstärken. Gleichwohl hat das Landgericht Koblenz in zwei Strafverfahren am 24. November und am 1. Dezember 2015 die Entlassung zweier Angeklagter aus der Untersuchungshaft beschlossen.

Zu den Gründen der Entlassung: Nach Mitteilung des Gerichts war es in dem ersten Verfahren der zuständigen Großen Strafkammer trotz aller Anstrengungen nicht gelungen, einen geeigneten Sachverständigen zu finden, dem eine rechtzeitige Mitwirkung möglich gewesen wäre. Auch dem Verteidiger war eine Teilnahme an den seitens des Gerichts vorgeschlagenen Terminen nicht möglich. Deshalb hat die zuständige Große Strafkammer sodann die Haftentlassung beschlossen. In dem zweiten Verfahren waren auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft erforderliche Nachermittlungen anzustellen, die trotz Bemühens der Vorsitzenden nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten, so dass auch hier die sechsmonatige Frist des § 121 StPO nicht einzuhalten war und die Kammer die Haftbefehlsaufhebung beschlossen hat. Beide Verfahren betreffen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz.

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