So unterschiedlich entscheiden Staatsanwaltschaften

Mit gesundem Menschenverstand haben so manche Entscheidungen von Staatsanwaltschaften rein gar nichts zu tun. OK, nicht jeder Fall ist gleich und die Entscheidungen hierfür mögen formaljuristisch irgendwie alle begründet sein. Logisch und verständlich sind sie keinesfalls, wie unsere beiden Beispiele zeigen. Manchmal genießen Täter sogar mehr Schutz als Opfer.     

Wegen 350 Euro für 50 Tage ins Gefängnis
Die Bundespolizei hat am vergangenen Samstagabend einen 23-jährigen Mann festgenommen. Er reiste mit einem Zug aus Luxemburg nach Trier. Am Hauptbahnhof klickten dann für ihn die Handschellen. Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde er von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gesucht. Weil er die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 350 Euro nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Trier gebracht. Dort verbüßt er jetzt eine 50-tägige Haftstrafe. Kosten für den Steuerzahler: 50 x ca. 120 Euro pro Tag = 6.000 Euro.

Ermittlungsverfahren wegen Betrug in Höhe von 1280 Euro eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Köln dagegen hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Mann eingestellt, der mit seiner Agentur auf betrügerische Weise Dienstleistungen in Auftrag gegeben  und seine Rechnung nicht bezahlt hat. In Köln scheint die Devise „Täter- vor Opferschutz“ zu herrschen. Weil der Beschuldigte zur Sache schwieg, sei in einer etwaigen Hauptverhandlung mangels konkreter Beweise nicht mit der bedenkenfreien Überführung des Beschuldigten zu rechnen – so in etwa lautete die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Köln.

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