Welche Flugrechte hat denn überhaupt der künftige chinesische Flughafenbetreiber „HNA“ für Flüge zwischen dem Flughafen Hahn und China?

Bekanntlich gibt es in Deutschland Beschränkungen bei den Fracht- und Passagierflugfrequenzen für China-Flüge, die auch für  den künftigen Flughafenbetreiber HNA zwingend sind. Die BI Nachtflughafen Hahn teilt in in ihrer jüngsten Mitteilung mit, dass in der gutachterlichen Äußerung des Rechnungshof Rheinland-Pfalz zum Verkaufsprozess der Anteile des Landes an der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH vom 4. April 2017 folgende Information zu finden sind:

„Die geplante Ausweitung der Frachtflugfrequenzen ist zurzeit rechtlich nicht möglich. Nach einer vom Rechnungshof eingeholten Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25. Oktober 2016 stehen nach dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik China für Frachtflüge 38 Frequenzen pro Woche und für Passagierflüge 55 Frequenzen pro Woche zur Verfügung. Nach Angaben des Bundesministeriums nutzen chinesische Luftfahrtunternehmen diesen Frequenzrahmen derzeit vollständig aus.

Der Businessplan von „SYT“ (Anm.d.Red.: das wir die chinesische Hochstapler-Firma, die zuerst den Hahn kaufen wollte) sah zwischen 24 und 60 zusätzliche Frachtflüge pro Woche vor. Weder „SYT“ noch die angeblich mit ihr kooperierenden Fluggesellschaften, wie z. B. Hainan Airlines, Yangtze, myCargo Airlines oder China Southern Airlines, hatten nach Angaben des Bundesministeriums Kontakt weder mit ihm oder dem Luftfahrtbundesamt aufgenommen, um Frequenzen für Fracht- oder Passagierdienste am Flughafen Hahn zu erhalten.“

Nichts als ein Käseplänchen!
Alle Beteiligten an dem Verkaufsverfahren „Flughafen Hahn“ – die Berater, Innenminister Lewentz, das Innenministerium, das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium – hätten selbst bei minimaler, ganz oberflächlicher Recherche erkennen müssen, dass der Businessplan von „SYT“ nicht weiteres als ein „Käseplänchen“ war. Alle waren darauf hereingefallen. Peinlich!

Beschränkungen bei den Fracht- und Passagierflugfrequenzen gelten auch für HNA
Die Bedeutung dieser Fachauskunft zu den Luftverkehrsrechten ist weit größer und die Ausmaße gehen weit über das gescheiterte Verkaufsverfahren mit „SYT“ hinaus. Die Beschränkungen bei den Fracht- und Passagierflugfrequenzen gelten selbstverständlich auch für die Pläne der chinesischen HNA für den Flughafen Hahn. HNA hat bereits angekündigt, zunächst jeweils drei wöchentliche Passagier- und Frachtflüge über den Hahn abzuwickeln, und diese dann sukzessive zu steigern. Für solche Linienflugverbindungen braucht HNA jedoch auch die Flugrechte.

Für eine Verlagerung von Flügen nach Hahn könnten die Fluggesellschaften Hainan Airlines und Yangtze River Express in Frage kommen. An Yangtze River Express soll HNA mit 51 Prozent, an Hainan Airlines mit lediglich 16 Prozent beteiligt sein.
Passagierflüge nach Hahn statt nach Berlin?
Hainan Airlines hat Flugrechte für fünf Passagierflüge von und nach Deutschland. Diese nutzt sie gemäß vorstehender Übersicht ausschließlich für Flüge nach Berlin-Tegel. Bedeutet: um den Hahn anfliegen zu können, müsste Hainan Airlines ihre Passagierflüge bzw. ein Teil davon, von Berlin nach Hahn verlegen. Ob dies überhaupt angesichts der Problematik von Zubringerflügen, Anschlussverbindungen und insbesondere des Code-Sharing überhaupt umzusetzen ist, und vor allen Dingen ob die Kunden bereit sind, statt von Peking (21,5 Mio. Einwohner) nach Berlin (3,5 Mio. Einwohner) zukünftig nach Hahn (188 Einwohner) zu fliegen, erscheint doch sehr fraglich. Auch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Passagiere überhaupt keine Touristen und auch keine Chinesen sind und gezielt Berlin als Geschäftsleute anfliegen.

Frachtflüge von München wieder zurück nach Hahn?
Yangtze River Express fliegt den Flughafen München sechs bis achtmal wöchentlich an. Von einer geplanten Verlagerung von Frachtflügen zurück zum Flughafen Hahn ist in München nichts bekannt. Bekannt ist aber, dass Yangtze River Express 2015 ihre Frachtflüge auf ausdrückliche Wünsche der Kunden vor längerer Zeit von Hahn nach München verlegt hat. Ob ausgerechnet diese Flüge jetzt gegen den Willen der Frachtkunden wieder zurück auf den Hahn verlegt werden, bleibt abzuwarten.

Die Zukunft des Flughafen Hahn ist längst noch nicht in trockenen Tüchern. Das dürfte Innenminister Roger Lewentz/SPD am besten wissen.

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