Kein Pardon für säumige Renter

Viele Rentner sind seit 2005 steuerpflichtig. Doch manche von ihnen wissen es gar nicht, wieder andere übersehen es einfach. Doch ertappten Steuersündern drohen hohe Nachzahlungen, sogar Strafverfahren sind möglich.

Menschen im wohl verdienten Ruhestand müssen seit 2005 Steuern bezahlen. Seit der Einführung des Alterseinkommensgesetz vor sechs Jahren sind viele Rentner steuerpflichtig. Viele von ihnen ignorieren diese Pflicht – meist ohne es zu wissen. Denn wenn die Bezüge zusammen mit anderen Einkünften – das können Einnahmen aus Zinsen oder Mieten sein – eine bestimmte Grenze überschreiten, muss versteuert werden. Bei Ledigen liegt die Summe bei 18.000, bei Verheirateten bei rund 36.000 Euro. Betroffen sind somit auch Paare, von denen einer noch berufstätig ist.

Nicht auf die Aufforderung warten

Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät den Betroffenen, unbedingt die Steuererklärungen einzureichen, bevor das zuständige Finanzamt sie dazu auffordert. Das Kontrollnetz ist in den letzten Jahren immer enger geworden. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzbeamten fündig werden. In diesem Jahr wird geprüft, wer noch gar keine Steuererklärung abgegeben hat und wie hoch die Einkünfte sind. Der Ärger ist programmiert. Und nicht nur das. Hat man gegen das Gesetz verstoßen, drohen saftige Nachzahlungen plus sechs Prozent Zinsen. Selbst ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist möglich.

Lückenlose Erfassung

Bereits seit 2009 sammelt der Staat die nötigen Informationen über die gut 20 Millionen Rentenbezieher im Land. Wer seine Einkünfte bereits offen gelegt hat, muss nichts befürchten. Doch die Behörden wissen um die gewaltigen Summen, die in die öffentlichen Kassen schon geflossen sind. In schwierigen Zeiten mit leeren Kassen wie diesen freut man sich über die bereits erzielten Mehreinnahmen von fast zwei Milliarden Euro.

Vieles kann  angerechnet werden

Allerdings müssen bei weitem nicht alle Rentner Steuern zahlen. Vieles kann gegengerechnet werden. So können Rentner mit Freibeträgen und Pauschalen die Steuerlast senken. Dazu zählt die Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wie auch Haftpflicht, Unfall- und Sterbegeldversicherungen. Aber auch Pflegekosten und anfallende Handwerkerlöhne können miteinbezogen werden. Für Betriebsrenten und Pensionszahlungen gilt sogar ein Versorgungsfreibetrag. Man sollte also nicht untätig bleiben und im Zweifelsfall eine Beratungsstelle aufsuchen.

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