ATEMBERAUBEND UND KERNGESUND TOUREN VON BAD GRIESBACH, BAD BIRNBACH UND BAD FÜSSING

Foto: Wandern lässt es sich in der Region zwischen Rott und Inn zu allen Jahreszeiten gut. Schöne Ausblicke erwarten den Wanderer besonders, wenn der Herbst der idyllischen Landschaft noch einmal ein besonders farbenfrohes Kleid anzieht.

Das niederbayerische Bäderdreieck ist für seine Thermen berühmt. Doch neben dem heilenden Wasser aus den Tiefen des Urgesteins gibt es noch einen großen Schatz im Landstrich zwischen Rott und Inn: herrliche, unverbrauchte Natur – und das stets in trauter Eintracht mit Kunst, Kultur und Kulinarischem.
Dies mit Gästen und Einheimischen gemeinsam zu erkunden, haben sich die drei Kurorte an Rott und Inn Bad Griesbach, Bad Füssing und Bad Birnbach nun auf die Fahnen geschrieben. In zwei Wanderwochen, die vom 2. bis 13. Oktober stattfinden werden, geht es hinaus ins sanfte Hügelland, an den saftigen Rottauen oder dem mächtigen Inn entlang, der bei Bad Füssing die Landschaft prägt und ein einzigartiges Vogelparadies aufweist. Die Wanderungen finden jeweils täglich ab Mittag statt und sind immer verbunden mit einer Anreise per Bus aus den jeweiligen Kurorten. Weiterlesen

“100 Lieder in Bitburg”

Auf dem Petersplatz am 3.9.2023 von 13:30 bis 18:00.

Am Sonntag veranstaltet der Kreis Chorverband unter der Leitung von Hiltrud Wagner, unterstützt von Stefan Bohl und dem Gewerbeverein Bitburg einen großen Gesangsevent. Weiterlesen

Vorsicht vor Dieben und Betrügern in der Urlaubszeit

Symbolfoto.

In einigen Wochen starten die Sommerferien und viele bereiten sich bereits auf den langersehnten Urlaub vor. Damit es vor, während oder nach dem Urlaub nicht zu bösen Überraschungen kommt, gibt das Beratungszentrums der Polizei Trier, noch einige Tipps zum Thema Sicherheit. Darüber hinaus bietet die Polizei Trier persönliche Beratungen zum Thema Einbruchschutz an. Diese können Sie kostenlos in Anspruch nehmen. Weiterlesen

Verkehrssicherheitstag für Senioren am 24.06.2023 in Daun

Autofahren bedeutet für jeden in der heutigen Zeit mobil und unabhängig zu sein. Besonders ist dies für ältere Menschen wichtig, denn nur wer noch mobil ist, kann im Alter soziale Kontakte pflegen und sich weiterhin selbst versorgen. Nur wer selbst einsieht, dass die körperliche Leistungsfähigkeit im Alter nachlässt und sein Fahrverhalten darauf einstellt, fährt auch sicher. Weiterlesen

„Wenn ich einmal dement werde, möchte ich …“ Fotoausstellung zum Thema Demenz im Rathaus in Traben-Trarbach

Traben-Trarbach. Am Montag, 15. Mai 2023 wird um 16.30 Uhr die Fotoausstellung „Wenn ich einmal dement werde, möchte ich …“ im Rathaus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Am Markt 3 in Traben-Trarbach durch Ulrike Jung-Ristic, Beratungs- und Koordinierungsstelle mit Schwerpunkt Demenz des Caritasverbandes Mosel-Eifel-Hunsrück, und Bürgermeister Marcus Heintel eröffnet. Weiterlesen

Wieder deutliches Rentenplus ab Juli

Berlin (dpa) – Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land bekommen das zweite Jahr in Folge eine kräftige Rentenerhöhung. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, dass die Altersbezüge zum 1. Juli im Westen um 4,39 und im Osten um 5,86 Prozent angehoben werden. Die Zahlen waren bereits bekannt. Nun ist die entsprechende Verordnung auf dem Weg. Sie muss noch vom Bundesrat angenommen werden, was Formsache ist. Der Bundestag muss nicht zustimmen. Die Pläne sehen außerdem eine Angleichung des Rentenwerts Ost an den im Westen vor – ein Jahr früher als geplant.

Ein Rentner im Westen mit 1500 Euro Rente bekommt durch die Erhöhung ab 1. Juli etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten etwa 88 Euro mehr. Dass die Renten im Osten stärker steigen als im Westen liegt an der sogenannten Angleichungstreppe: Bis 2024 sollte der Rentenwert Ost schrittweise an den im Westen angepasst werden, das wird nun schon in diesem Jahr erreicht. Dazu habe auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beigetragen, von der viele Menschen in den neuen Ländern profitiert hätten, sagte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). Weiterlesen

Senioren am Steuer: Debatte über «Führerschein-TÜV»

Von Andreas Hoenig und Marek Majewsky, dpa

Berlin/Brüssel (dpa) – In Deutschland ist eine Debatte über ältere Menschen am Steuer entbrannt. Soll es neue Regeln geben für mehr Verkehrssicherheit? Auslöser sind Pläne der EU-Kommission.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat lehnt eine mögliche verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Senioren ab. Dies sei unverhältnismäßig, erklärte der Verkehrssicherheitsrat der Deutschen Presse-Agentur. «Selbst Auto zu fahren, bedeutet für die meisten Menschen Unabhängigkeit und Flexibilität. Denn gerade für viele Ältere ist der eigene Wagen ein wichtiger Bestandteil ihres Alltags.» Der Unfallforscher Siegfried Brockmann schlägt eine verpflichtende «Rückmeldefahrt» ab 75 Jahren vor.

Debatte auch auf EU-Ebene

Hintergrund ist eine laufende Debatte über Pläne der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte diese bereits Anfang März vorgestellt. Eines der Ziele ist es, die Straßen in der EU sicherer zu machen. Diesbezüglich sind auch neue Regeln für Senioren geplant.

Dabei geht es Angaben der Kommission zufolge darum, dass Menschen über 70 alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit ausfüllen sollen oder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden soll. «Die Entscheidung, ob Selbsteinschätzung oder Check beim Arzt, liegt bei den Mitgliedstaaten», schreibt die Kommission.

Die Behörde betonte auch, dass dies für jede Erneuerung des Führerscheins gilt. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen den Vorschlägen zufolge nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig sein, schreibt die EU-Kommission. Ab dem 70. Lebensjahr sollen Führerscheine den Plänen zufolge alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen nun Positionen zu dem Vorhaben finden und einen Kompromiss aushandeln, bevor neue Regeln in Kraft treten können. Änderungen sind also möglich.

Wissing hält von der Idee «gar nichts»

Dass es bald verpflichtende Tests für Senioren in Deutschland geben wird, ist unwahrscheinlich: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich bereits dagegen ausgesprochen. Er hatte der «Bild am Sonntag» gesagt: «Von der Idee, dass sich Senioren ab einem bestimmten Alter ohne weiteren Anlass regelmäßig einem Tauglichkeitstest unterziehen müssen, halte ich gar nichts.»

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, Deutschland sei der Ansicht, dass Gesundheitsuntersuchungen bei Pkw- und Motorradfahrern nur anlassbezogen, also bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für körperliche oder geistige Fahreignungsmängel, erfolgen sollten. Dies gelte auch für Senioren.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat teilte mit, der Anteil von Menschen von 65 oder mehr Jahren an der Gesamtbevölkerung liege derzeit bei etwa 22 Prozent. Aber nur etwa 14,5 Prozent aller Unfallbeteiligten seien bei Unfällen mit Personenschaden dieser Altersgruppe zuzuordnen. «Ältere Menschen haben damit im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil eine unterproportionale Unfallbeteiligung. Generell kann man sogar feststellen, dass ältere Menschen im Straßenverkehr eher gefährdet sind, als dass sie eine Gefahr darstellen.»

Es gebe keinen optimalen Zeitpunkt für einen solchen Tauglichkeitstest, so der Verkehrssicherheitsrat. «Am besten wäre hingegen ein lebenslanges Lernen mit verschiedenen Schwerpunkten je nach Lebenslage und Mobilitätsbedürfnissen.» Maßnahmen zum Kompetenzerhalt oder zum Training sollten spätestens ab einem Alter von 75 Jahren ansetzen, da ab diesem Alter die Leistungsfähigkeit messbar sinke. «Dabei ist jedoch eine freiwillige Teilnahme an wirksamen Maßnahmen aus Akzeptanzgründen zu bevorzugen und intensiv zu bewerben.»

Unfallrisiko ähnlich hoch wie bei 18- bis 24-Jährigen

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Pläne der EU-Kommission sähen keine Verpflichtung zu einem Fahrtauglichkeitstest vor. Zentral sei, dass ab dem 70. Lebensjahr Führerscheine alle fünf Jahre erneuert werden müssten, über eine Selbstauskunft. Das könnte aber letztlich nur ein neues Lichtbild und ein Gang zum Amt bedeuten.

Das aber gehe am Kern des Problems vorbei, so Brockmann. Zwar sage die Statistik in absoluten Zahlen, dass Senioren kein überhöhtes Unfallrisiko hätten. «Senioren fahren aber viel weniger mit dem Auto. Auf die Kilometerfahrleistung bezogen haben Senioren ein höheres Unfallrisiko – ähnlich hoch wie 18- bis 24-Jährige.»

Es bestehe Handlungsbedarf. Brockmann schlägt eine verpflichtende «Rückmeldefahrt» ab 75 Jahren vor. Dies sei eine Fahrstunde zum Beispiel bei einem Fahrlehrer. Die Senioren bekämen eine Rückmeldung über die Fahrt und eine Empfehlung, welche Strecken sie besser nicht mehr fahren sollten. Die Fahrerlaubnis bleibe aber in jedem Fall bestehen.

Auch die Deutsche Verkehrswacht ist für obligatorische Rückmeldefahrten ab einem Alter von 75 Jahren, wie ein Sprecher sagte. Wenn Ältere in einen Unfall verwickelt seien, so hätten sie diesen in den meisten Fällen auch verursacht. Fahrleistungsbezogen sei das Unfallrisiko darum sogar höher als bei den Jungen. Außerdem seien die Unfallfolgen schlimmer, da die körperliche Widerstandskraft nachlasse.

Der ADAC warnte bereits vor einem «Fahrtauglichkeits-TÜV» für Rentner. Der Autofahrerclub lehnte geplante Maßnahmen, die sich auf ein bestimmtes Alter beziehen, ab.

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Für Mitsprache der Versicherten – Sozialwahl 2023 beginnt

Von Dorothea Hülsmeier und Stella Venohr, dpa

Düsseldorf (dpa) – In Millionen Haushalten flattern in diesen Tagen rote Umschläge in die Briefkästen – darin befinden sich die Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023. Seit 70 Jahren ist sie ein Kernstück der deutschen Demokratie, und rund 52 Millionen Menschen dürfen bis zum 31. Mai 2023 ihre Stimme zu wichtigen Themen wie Gesundheit und Rente abgeben. Doch was hat es eigentlich genau mit der Wahl auf sich?

Was ist die Sozialwahl?

Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland – nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner wählen dabei die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist dieses Gremium der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung.

Was tun die Sozialparlamente?

Die Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten, Bonusprogramme, Wahltarife oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen.

Wer darf bei der Sozialwahl abstimmen?

Rund 52 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt. Abstimmen können Mitglieder der fünf Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf sogar zweimal abstimmen.

Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen, wenn sie eigenständig versichert sind – zum Beispiel als Azubi. Anders als bei anderen Wahlen spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Also dürfen auch Menschen ohne deutschen Pass ihre Stimme abgeben, sofern sie in Deutschland leben.

Wie funktioniert die Online-Wahl?

Bei den Ersatzkassen können Versicherte in einem Modellversuch erstmals auch online wählen. Auf den Wahlunterlagen finden sie einen QR-Code. Ihre Identität können Wähler per Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen oder mit dem Personalausweis, sofern die Online-Funktion aktiviert ist. Ansonsten kann man auch einen Stimmzettel ankreuzen und in dem roten und bereits frankierten Umschlag zurückschicken.

Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, erhofft sich von der Online-Wahlmöglichkeit eine etwas höhere Wahlbeteiligung als bei der Sozialwahl 2017, als die Wahlbeteiligung bei etwa einem Drittel lag. Vor allem jüngere Menschen sollen verstärkt erreicht werden.

Wer kann gewählt werden?

Zur Wahl stehen keine politischen Parteien, sondern Listen. Auf dem Wahlzettel stehen keine Personen sondern Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch kirchliche Arbeitnehmerorganisationen oder zugelassene Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Bei den Krankenkassen gibt es in der Regel vier bis sechs Listen. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie eine Liste ankreuzen können. Im Juni sollen die Ergebnisse der Wahl vorliegen.

Novum ist diesmal eine Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten der Krankenkassen. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. «Frauen werden anders krank, haben andere Bedürfnisse», sagte Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. «Deshalb ist es gut, dass wir die Geschlechterquote eingeführt haben.»

Warum ist die Sozialwahl wichtig?

Die gewählten Männer und Frauen treffen bei den Renten- und Krankenversicherungen wichtige Grundsatzentscheidungen. Konkret wird es für Versicherte etwa dann, wenn es darum geht, Widerspruch einzulegen oder Erwerbsminderungsrenten zu beantragen. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, weist darauf hin, dass die Selbstverwaltung allein in der Krankenversicherung jährlich ein Budget von rund 300 Milliarden Euro verwalte. «Der Kurs der Kasse wird über die Selbstverwaltung bestimmt.»

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