Kindergeld für Schulabgänger

Auch in diesem Jahr haben viele Kinder ihre Schulausbildung beendet und werden Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mit diesem neuen Lebensabschnitt können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Grundsätzlich wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate

– ein Studium

– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule

– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstigen anerkannten Freiwilligendienst oder

– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.

Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.

Wenn in den vier Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen. 

Kinder, die bereits eine Ausbildungsstelle gefunden haben müssen sich daher nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.

Zu beachten ist, dass in allen Fällen die Einkommensgrenze von 8.004 Euro für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Von den zu berücksichtigenden Einkünften und Bezügen wird insbesondere der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro und ggf. eine Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.

Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke: www.familienkasse.de, Servicenummer 01801 – 54 63 37 (01801 – KINDER)

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