Der Internationale Frauentag – Gedanken und Erläuterungen zu einem Ehrentag

Der Internationale Frauentag – auch Weltfrauentag genannt – wird inzwischen stets am 8. März gefeiert und ist für Frauen auf der ganzen Welt ein wichtiges Datum. In einigen Ländern ist er sogar gesetzlicher Feiertag. “Heraus mit dem Frauenwahlrecht!” war die Hauptforderung der “Mütter” des Internationalen Frauentags. Auch wenn diese Zielsetzung inzwischen erreicht wurde, so ist die Gleichstellung der Geschlechter dennoch weder in Deutschland noch im Rest der Welt eine Realität.

Der Internationale Frauentag hat seine Wichtigkeit daher nicht verloren und wird weiterhin jährlich begangen.
Frauen auf der ganzen Welt machen am 8. März mit Veranstaltungen, Feiern und Demonstrationen auf noch immer nicht verwirklichte Frauenrechte aufmerksam.

Den internationalen Charakter unterstützt auch die Tatsache, dass die Vereinten Nationen  an die Tradition des Internationalen Frauentags angeknüpft haben. 1977 rief die UN-Generalversammlung in einer Resolution einen Tag im Jahr zum „Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ aus. Die jährlich stattfindenden Veranstaltungen stehen seither unter wechselnden Schwerpunktthemen von länderübergreifender Relevanz.

2015 lautet das Motto der Vereinten Nationen zum Internationalen Frauentag: „Make It Happen“ (Lassen Sie es geschehen). In Deutschland lautet das Motto auch in diesem Jahr: “Heute für morgen Zeichen setzen“.

Deutschland gehört zum kleinen Kreis derjenigen Länder, in denen der Internationale Frauentag von 1911 an gefeiert wurde. Eine wichtige Rolle spielten dabei die  Sozialdemokratinnen Clara Zetkin und Käte Duncker, die mitgewirkt hatten, den Weltfrauentag offiziell ins Leben zu rufen.

100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag ist bereits viel von der Geschichte in Vergessenheit geraten. Diese war in Deutschland besonders bewegt: Hier wurde der Tag während des Nationalsozialismus verboten und geriet in der jungen Bundesrepublik zeitweilig in Vergessenheit. Spätestens mit der Wiedervereinigung Deutschlands konnte der Internationale Frauentag aber ein Comeback feiern. Heute ist er Plattform einer vielfältigen Frauenbewegung und fest im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert.

Zur Geschichte des Internationen Frauentags ist weiterhin  anzumerken:

Am 19. März 1911 fand in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA der erste Internationale Frauentag statt. Die Wahl dieses Datums sollte den revolutionären Charakter des Frauentags unterstreichen, weil der 18. März der Gedenktag für die Gefallenen in Berlin während der Revolution 1848 war.

Bereits auf der ersten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz 1907 forderte Clara Zetkin, (gilt  als prägende Initiatorin des Internationalen Frauentags) das allgemeine Frauenwahlrecht, nachdem bereits 1904 in Berlin der Weltbund für das Frauenstimmrecht gegründet wurde. Ein Jahr später am 27. August 1910 beschlossen 100 Delegierte aus 17 Ländern auf dem zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentags. Hauptziel und –forderung war das Frauenwahlrecht. In den folgenden Jahren wechselte das Datum des Frauentags bis es 1921 auf den 8. März festgelegt wurde.

In Deutschland wurde das Frauenwahlrecht 1918 (genau wie in Österreich, Polen und Russland) im Reichswahlgesetz verankert. Im Januar 1919 konnten deutsche Frauen das erste Mal in der Geschichte wählen und gewählt werden. Als erste Frauen in Europa besaßen 1906 Finninnen dieses Recht (zeitgleich mit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer), gefolgt von Norwegen 1913 und Dänemark (einschließlich Island) 1915. In der Schweiz mussten die Frauen bis 1971 warten, bis sie auf Bundesebene dieses Recht beanspruchen konnten.

Die Einführung hing von einer männlichen Volksabstimmung ab, ebenso wie in Liechtenstein als europäisches Schlusslicht, wo Frauen erst 1984 das Wahlrecht erhielten. Auch heute noch gibt es Länder, in denen das Frauenwahlrecht erschwert oder vorenthalten wird: dazu gehören Bhutan, Brunei und Saudi-Arabien.

Nachdem das Wahlrecht für Frauen errungen war, rückten andere Ungleichbehandlungen in den Mittelpunkt des 8. März, an dem Frauen mit Demonstrationen und Kundgebungen auf ihre Benachteiligung aufmerksam machten. Zentrale Forderungen waren Arbeitsschutzgesetze, gleicher Anspruch auf Bildung, ausreichender Schutz für Mütter und Kinder, gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder legaler Schwangerschaftsabbruch. In all diesen Bereichen mussten Frauen massive Einschränkungen und Gebote hinnehmen, die dem hierarchischen Geschlechterverhältnis geschuldet sind.

Während des Nationalsozialismus wurde der Internationale Frauentag in Deutschland verboten und dafür der Muttertag stark in den Vordergrund gerückt.

Hartnäckig haben vier Frauen im Parlamentarischen Rat 1948/49 (Dr. Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel – als die “Müttern des Grundgesetzes”) es  geschafft, fünf entscheidende Wörter ins Grundgesetz zu bringen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt” (Artikel 3, Abs. 2) Nach langen Diskussionen wurde dann 1994 der Gleichberechtigungs-Artikel im Grundgesetz um einen Zusatz ergänzt: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Eine aktive Gleichstellungspolitik ist seitdem Verfassungsauftrag.

Selbstverständlich war es nicht, dass der Gleichberechtigungsartikel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde. 1948/49 arbeiteten 65 Männer und Frauen im Parlamentarischen Rat an einer demokratischen Verfassung für den neuen deutschen Staat. Lange war dabei nur von den “Vätern des Grundgesetzes” die Rede. Den wenigen Frauen im Parlamentarischen Rat – Dr. Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel – als den ““Müttern des Grundgesetzes“ ist es zu verdanken, dass unsere Verfassung Frauen die volle Gleichberechtigung garantiert.

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs fanden bis in die Sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts nur wenige Veranstaltungen statt. Mit ihrer Forderung „Das Private ist politisch“ rückte die Zweite Frauenbewegung neue Themen wie Gewalt in der Ehe, Rechte von Ausländerinnen oder Diskriminierung nicht-heterosexueller Lebensweisen ins Bewusstsein.

1975 erklärten dann auch die Vereinten Nationen einen Tag im Jahr offiziell zum Internationalen Frauentag.

In den letzten 100 Jahren hat sich viel zum Positiven verändert, viele beherzte und mutige Frauen und Männer haben Bestimmungen und Gesetze für mehr Chancengleichheit durchgesetzt. Es ist zwar viel, aber längst noch nicht alles erreicht. In Sachen Bildung haben Mädchen mittlerweile aufgeschlossen und in manchen Bereichen die Jungen überholt. Doch diese Entwicklung setzt sich bei der beruflichen Karriere nicht fort. Nach wie vor sind Frauen unterrepräsentiert in sämtlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist immer noch nicht erreicht.

Deswegen wurde 2008 der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche geförderte „Equal Pay Day“ oder auch „Rote-Taschen-Tag“ von der BPW (Business and Professional Women) initiiert, bei dem am 15. April 2008 in Deutschland Frauen durch das Tragen roter Taschen auf die Lohnunterschiede aufmerksam machen. Der Aktionstag findet immer an dem Tag in einem neuen Jahr statt, bis zu dem Frauen bei gleichem Arbeitsvolumen wie die Männer ohne Bezahlung arbeiten müssten, um auf das durchschnittliche Jahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen. Zurzeit beträgt die statistisch ermittelte Differenz zwischen den durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhnen der Männer und denen der Frauen 22%. Also die Berechnung für 2014 lautet: 22% von 365 Tagen = 80 Tage. Damit fällt der Tag in diesem Jahr auf den 21. März 2014.

Im heutigen Deutschland neu ins Bewusstsein gerückte Frauen- und Menschenrechtsverletzungen wie Genitalverstümmelungen und Ehrenmorde, denen in der Regel Frauen zum Opfer fallen, Zwangsheirat und –prostitution sowie Frauenhandel machen deutlich, dass Frauenrechte einklagbare Menschenrechte sein müssen.

Viele Gründe, den 8. März als Tag der erreichten wie der noch ausstehenden Frauenrechte zu feiern und hochzuhalten.

©  Hans-Peter Meyer

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