Weibliche Genitalverstümmelung ist Menschenrechtsverletzung

Zum diesjährigen Internationalen Gedenktag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar 2011, der unter dem Motto "Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" steht, machten Christoph Habermann, Staatssekretär im Frauenministerium, und  Justizstaatssekretärin Beate Reich heute in Mainz auf das grausame Ritual gegenüber Mädchen und jungen Frauen aufmerksam.

„Diese besonders schwere Form der Menschenrechtsverletzung, die durch Wanderungs- und Migrationsbewegungen auch in unserem Land angekommen ist, muss bekämpft werden“ betonten Habermann und Reich.

Weltweit sind 150 Millionen Frauen und Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt. Bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden meist bei vollem Bewusstsein die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt. Viele Betroffene leiden ihr Leben lang an den Folge dieses Eingriffs.

Bei der Bekämpfung stünden Information und Aufklärung an erster Stelle, gefolgt von konkreter Hilfe und Unterstützung für gefährdete Mädchen und betroffene Frauen. Aber auch Strafandrohung und Strafverfolgung seien wichtige Instrumente im Kampf gegen die Verstümmelung von Mädchen und jungen Frauen, erklärte Habermann. Deshalb arbeite das Frauenministerium eng mit dem rheinland-pfälzischen Justizministerium zusammen.

Als Teil der Aufklärungs- und Präventionsarbeit hatte das Justizministerium bereits im Juni letzten Jahres eine Podiumsdiskussion mit staatlichen und nichtstaatlichen Expertinnen und Experten veranstaltet. Am 24. Januar 2011 hatten Staatssekretär Habermann und Justizstaatssekretärin Beate Reich die Fotoausstellung “Wir schützen kleine Wüstenblumen“ des Vereins Tabu e.V. zum Thema Genitalverstümmelung im Landgericht Mainz eröffnet. Beide Staatssekretäre äußerten ihre Freude darüber, dass sich Dr. Harlfinger, der Landesvorsitzende der Frauenärzte in Rheinland-Pfalz, persönlich gegen Genitalverstümmelung hier und in Äthiopien engagiert.

„Ein wichtiges Signal war auch die Bundesratsinitiative, der Rheinland-Pfalz 2010 beitrat und die auf die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands der Genitalverstümmelung abzielt“ erläuterte Beate Reich. Damit werde eindeutig dafür eingetreten, dass auch diese Menschenrechtsverletzung mit den Mitteln des Strafrechts nachdrücklich verfolgt werden müsse.

Hintergrund des Gedenktags war eine internationale Konferenz des Inter-African Committees (IAC) in Addis Abeba im Februar 2003 mit dem Ziel, die damals bereits begonnene Kampagne gegen weibliche Genitalverstümmelung mit Nachdruck voran zu bringen. Hervorragende Persönlichkeiten aus vier afrikanischen Ländern, Repräsentantinnen und Repräsentanten der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union hatten an der Konferenz teilgenommen. Darüber hinaus waren Menschen aus 40 Nationen beteiligt, die sich an der Basis gegen Genitalbeschneidung engagierten. Seit dieser Konferenz ist der 6. Februar zum internationalen Gedenktag erklärt worden, an dem weltweit Aktionen gegen weibliche Genitalverstümmelung stattfinden.

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