Demenz als Volkskrankheit

Demenz wird zu einem wachsenden gesundheitlichen Problem: Die Zahl der Erkrankten in Deutschland wird bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen anwachsen, 2007 waren es erst 1,1 Millionen Betroffene. Das ergab eine Studie des Kieler Fritz-Beske-Instituts. Grund genug für das Verbraucherportal www.ratgeberzentrale.de, sich in einem aktuellen Schwerpunktthema mit dieser Krankheit zu befassen.

Oft wird Altersdemenz mit der Alzheimerkrankheit gleichgesetzt. Dieses Leiden ist zwar die häufigste Form von Demenz, doch es gibt auch zahlreiche andere Ursachen, etwa altersbedingte Gefäßverengungen oder das Parkinsonsyndrom. Im medizinischen Sinne wird Demenz als ein Mangel an geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten definiert, der über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten feststellbar ist.

An welchen Symptomen erkennt man Demenz?
Es geht bei Demenz nicht nur um Vergesslichkeit. Tatsächlich sind alle Bereiche des täglichen Lebens betroffen.

Angehörige von dementen Personen stellen im Alltag verschiedenste Persönlichkeitsveränderungen fest, die das Gefühlsleben und den Charakter betreffen. Wer von Demenz betroffen ist, hat oft Probleme, sich im Straßenverkehr zu orientieren, Gegenstände zu erkennen oder Aktionen in der richtigen Reihenfolge auszuführen. Im fortgeschrittenen Stadium können auch Sprach- und Bewegungsstörungen auftreten.

Für den Fall der Fälle vorsorgen

Für Angehörige stellt eine Demenzerkrankung eine enorme psychische und oft auch physische Belastung dar. Hinzu kommt, dass die finanziellen Hilfen aus der Pflegeversicherung oft bei weitem nicht ausreichen. Für Personen, die in keine Pflegestufe kommen, werden bei einem entsprechenden Gutachten des medizinischen Dienstes 100 Euro pro Monat von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt. Das trifft häufig auch auf demente Patienten zu. Mit einer privaten Zusatzversicherung, beispielsweise dem Demenzgeld kann man sich zumindest gegen die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung privat absichern. Wird beim Versicherten eine Demenz mindestens mittleren Grades ärztlich attestiert, zahlt der Versicherer bis zum Lebensende monatlich bis zu 600 Euro. Das Geld kann beispielsweise als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige verwendet werden.

Quelle: Text und Foto: djd
 

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