Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nach wie vor sind viele Rentner unsicher, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter informiert im Rahmen ihres monatlichen Aktionstages, am Donnerstag, 5. Mai 2011, wer verpflichtet ist, jährlich eine Steuererklärung abzugeben und wer eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt bekommen kann.

In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr stehen fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer 0180 – 3 757 400 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute mobil) zur Verfügung. Ab 13:00 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberater Matthias Garrn aus Mülheim-Kärlich. Er ist Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und hilft bei Fragen, die über eine allgemeine Information hinausgehen sowie bei individuellen Einzelfällen.

Rentner, die ab 2005 erstmals Rente bezogen haben, müssen mindestens 50 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich um zwei Prozent und ist abhängig vom Rentenbeginn.

Für Neu-Rentner im Jahr 2010 beträgt er 60 Prozent. Kommen keine weiteren Einkünfte, wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder sonstige Betriebs- bzw. Privatrenten hinzu, liegt der Durchschnittsrentner vermutlich unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 8.004 Euro (bei Ehegatten 16.008 Euro) und ist damit nicht steuerpflichtig. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden den Renteneinnahmen noch Ausgaben – wie beispielsweise Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Spenden, Pauschbeträge für behinderte Menschen sowie Ausgaben für Haushaltshilfen oder Handwerker – entgegengerechnet.

Rentner, deren gesamtes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt und dabei Kapitalerträge von über 801 Euro (bei Ehegatten 1.602 Euro) jährlich beinhaltet, können beim Finanzamt eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ (NV-Bescheinigung) beantragen.

Die NV-Bescheinigung wird regelmäßig für drei Jahre ausgestellt und befreit gleichzeitig von der jährlichen Steuererklärungspflicht. Weiterer Vorteil: Auf Kapitalerträge muss – bei Vorlage bei der Bank – keine Kapitalertragsteuer („Abgeltungsteuer“) gezahlt werden.

Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung ist zu allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht immer montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.
 

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