Betriebsrenten – erst angelockt und dann abgezockt!

Die Bundesregierung unternimmt nichts gegen die Abzocke bei den Sozialabgaben der Betriebsrenten. Seit 2004 werden Arbeitnehmer bei den Sozialabgaben doppelt belastet. Ausgangspunkt ist der Beschluss des Bundestages aus 2004 zum Beitragssatz für den Kranken- und Sozialversicherungsbeitrag, der von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in einer Hauruck-Aktion durchgeführt wurde. Betroffen sind auch die Betrieblichen Altersvorsorge mit Direktversicherungen (Gehaltsumwandlung) die vor 2004 abgeschlossen wurden. Sie werden mit dem vollen Beitragssatz der Krankenkassen (15,8 % und Pflegekassen 2,55 % bis 2,8 % kinderlos) belastet.

Zur Erläuterung: Alles begann mit einem Milliardenloch bei den gesetzlichen Krankenkassen. Um es zu stopfen, entdeckte die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Betriebsrenten. Von ihnen wurden bis dahin gar keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Anfang 2004 kam mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung die Kehrtwende, und zwar eine sehr einschneidende. Die Rentner müssen seither nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil, und damit den vollen Beitragssatz zur Krankenkasse zahlen.

Was viele damals besonders aufregte: Bei der Einführung der Neuregelung wurde kein Bestandsschutz für bestehende Verträge gewährt. Auch, wer eine Betriebsrente unter den alten Voraussetzungen abgeschlossen hatte, muss unweigerlich zahlen. Etliche Klagen dagegen blieben erfolglos. Die Kranken- und Pflegeversicherungen verlangen, je nach Kasse, etwa 18 Prozent der Betriebsrente, und das bis zum Lebensende. Wird die Rente wie eine Kapitallebensversicherung auf einen Schlag ausgezahlt, wird der ausgezahlte Betrag durch 120 geteilt. Auf das Ergebnis sind zehn Jahre lang die Beiträge von ca. 18  % fällig.


Beispielrechnung

Angesammelte Kapitalsumme 70.000 €

davon ca. 18 % Beitrag zur Kranken u. Pflegeversicherung 12.600 € = 120 x 105 € monatlich

tatsächliche Kapitalsumme die übrig bleibt 57.400 €


Eine Änderung des Beitrags ist aber noch möglich. Erhöht sich der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung in den nächsten Jahren, so erhöht sich auch der monatliche Beitrag, der zu zahlen ist.

Beide Regeln gelten auch für Verträge, die viele Jahre zuvor in der Erwartung abgeschlossen wurden, dass von den monatlichen Überweisungen nichts abgezogen wird. Einzige Ausnahme sind privat Krankenversicherte. Denn sie zahlen einen festen Beitrag unabhängig von ihren Einnahmen. Die damalige Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) ging trickreich vor: Sie machte dafür kein eigenes Gesetz, sondern fügte die Regelung in ein anderes Gesetz ein, das damals gerade im Bundestag beraten wurde. Daher gab es keinen großen Aufschrei. Der kam erst, als die Regelung 2004 in Kraft trat. Von „nachträglich kalter Enteignung“ von Millionen Versicherten und von verletztem Vertrauensschutz war und ist die Rede.

Es gibt über 6 Millionen Geschädigte aus alten Direktversicherungs-Verträgen mit Vertragsbeginn vor 2004, von denen bisher zirka 40 % zur Auszahlung gelangt sind. Viele Verträge wurden von den Versicherten eigenfinanziert, pauschalversteuert und während der Einzahlungsphase aus Nettoentgelt bedient.

Wichtiger Hinweis!

Unsere Direktversicherungen unterliegen dem Sozialrecht, in dem aufgrund von Sonderformalien im Gegensatz zum allgemeinen Recht kein Rückwirkungsverbot gilt, Vertragsbruch legal ist, Bestandsschutz nicht existiert, sowie die Grundsätze von Treu und Glauben ausgehebelt werden können! Die Justiz handelt im Kern bisher prioritär streng nach formaljuristischen Kriterien ohne konkrete Inhaltsprüfung der Verträge, so dass nur durch die Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers eine „betriebliche Verwurzelung“ hergestellt wird, und diese unabhängig vom Durchführungsweg der Verträge für die Definition der Direktversicherung als „Betriebsrente“ angewandt wird.

Fazit: Wie kann man sich als Geschädigter wehren?

Der sinnvollste Weg ist über die Parteien, da selbst das Bundesverfassungsgericht eine Absage erteilt hat. Jeder der eine Direktversicherung abgeschlossen hat, auch wenn der Vertrag schon fällig geworden ist und das Kapital ausgezahlt wurde, sollte sich an die Bundestagsabgeordneten in seinem Wahlkreis wenden und einen Beschwerdebrief schreiben. Eine weitere Möglichkeit ist, sich auf der Internetseite der Versicherungsgeschädigter e.V. www.dvg-ev.org zu informieren. Nur durch die Vielzahl von Einwendungen an die Parteien ist eine Gesetzesänderung möglich, denn Gemeinschaft bewegt und Gemeinschaft ist stark.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen