Bischöflicher Stuhl legt seine Zahlen offen

Trier. Beim Bischöflichen Stuhl des Bistums Trier handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist rechtlich unabhängig von anderen kirchlichen Körperschaften sowie vom Bistum Trier selbst. Der Bischöfliche Stuhl wird vertreten und verwaltet vom Bischof, der mit der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben auch andere betrauen kann. Das Statut des Bischöflichen Stuhls ist im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.
Das Vermögen besteht aus Kapitalanlagen, Darlehensforderungen und Liquidität mit einem bilanziellen Wert von knapp 84 Millionen Euro.Zudem gehört ein Immobilienbestand von 38 Gebäuden dazu, für die allerdings keine aktuelle Marktbewertung vorliegt. Die Gebäude sind sämtlich im Bistum Trier gelegen. Davon sind 14 Wohnhäuser. Die restlichen Gebäude dienen kirchlichen Zwecken. Beispiele sind Verwaltungsgebäude, Schulen, Bildungshäuser, der Bischofshof, Ordensniederlassungen und die Trierer Mariensäule.

Der Bischöfliche Stuhl betreibt über die Verwaltung seines Vermögens hinaus kein operatives Geschäft. Das heißt, er ist ausschließlich mit der Verwaltung seines Vermögens betraut. Die Vermögensverwaltung erfolgt nach den kirchenrechtlichen Vorschriften und nach den Vorgaben und Qualitätsmaßstäben, die für die Verwaltung der Bistumsmittel allgemein dienen (zum Beispiel Haushalte oder Buchhaltung). Das Kirchenrecht sieht vor, dass jede juristische Person einen Verwaltungsrat oder wenigstens zwei Ratgeber braucht, die dem Verwalter bei der Erfüllung seiner Aufgaben helfen. Letzteres gilt für den Bischöflichen Stuhl zu Trier. Die Erträge dienen dem Bischof zur Erfüllung seiner Aufgaben, nicht jedoch für seine privaten Zwecke. Die Erträge lagen 2012 nach Gebäudeunterhalt und anderen Aufwendungen bei rund 1 Millionen Euro. Diese Mittel werden für besondere kirchliche Zwecke eingesetzt, die im Haushalt des Bistums nicht vorgesehen sind – konkret im Jahr 2012 für Zustiftungen zum Priesterseminar in Lantershofen, Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Missbrauch, Ergänzung der Alterssicherung von Ordensangehörigen oder einer Beteiligung an der Finanzierung des Domchorhauses.

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