Einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung

Region. Mit dem Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) steht seit Januar den Gewerbetreibenden und Freiberuflern, insbesondere den Existenzgründern, eine neue Einrichtung zur Seite, die sie auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen begleitet. Rheinland-Pfalz hat die neue Einrichtung bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) in Koblenz und Neustadt/W. etabliert, weil die EAP dort auf die Kenntnisse der Verwaltungsstruktur des Landes und auf die eigene Verwaltungserfahrung zurückgreifen können.

Mehr als 200 Anfragen sind im ersten Halbjahr beim neuen EAP eingegangen. „Mit dem EAP wird der Verwaltungsaufwand für die Unternehmer erheblich reduziert“, sagte Wirtschaftsminister Hendrik Hering heute in Koblenz. Der EAP sei „ein Vermittler zwischen den Antrag stellenden Unternehmen und den zuständigen Behörden“.

Insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren als EAP über behördliche Anforderungen, vermitteln an die zuständigen Stellen und können den Unternehmen vielfach den Behördengang selbst abnehmen. „Die Entscheidung, den EAP in den beiden SGDen anzusiedeln, passt sehr gut, da die Behörden für strukturrelevante Maßnahmen und komplexe Genehmigungen zuständig sind. Somit gibt es landesweit nur zwei zentrale Anlaufstellen. Für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz ist eine effiziente und wirtschaftsfreundliche Verwaltung wichtig – und das sind die beiden SGDen“, betonte die Präsidentin der SGD Nord, Dagmar Barzen.

„Der EAP kümmert sich aktiv darum, dass Unternehmen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zügig und ohne bürokratischen Aufwand erhalten. Dies unterstützt den freien Dienstleistungsverkehr und stärkt den rheinland-pfälzischen Wirtschaftsstandort“, so Prof. Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der SGD Süd. Die bisherigen Anfragen machen die Vielfalt der Wirtschaft deutlich.

Industriekletterer und Hundekeks

Sie umfassen die Frage eines Zahntechnikers nach den behördlichen Anforderungen einer Gründung ebenso wie die Nachfrage zur Betonherstellung in mobilen Mischanlagen und zur Eröffnung eines Schuhgeschäftes mit Bistro. Dazu gehört aber auch: Die Anfrage, was man tun muss, um Pokertische zu importieren oder um als Industriekletterer zu arbeiten oder auch die Nachfrage, welche Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich sind, um eine private Schule zu eröffnen oder mit einer Hundekeksbäckerei zu starten. So wurde bei dieser Unternehmensidee darüber informiert, dass das Unternehmen als Einrichtung zur Futtermittelproduktion bei der ADD Trier registriert werden muss.

Dieser Antrag kann vom EAP übernommen werden. Eine Gewerbeanmeldung muss erfolgen, auch dies kann über den EAP geschehen. Der EAP klärte darüber auf, dass kein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist, da Futtermittelherstellung kein Handwerk ist, aber die Mitgliedseintragung in die IHK erfolgt. Er wies auf die Anmeldepflichten beim Finanzamt ebenso hin wie auf die Pflicht, sich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden und kann diese Aufgaben für den Antragsteller übernehmen. Wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, ist die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig.

Der EAP ist auch Ansprechpartner für Unternehmen aus dem Ausland, die in Deutschland tätig werden wollen und dabei Unterstützung suchen. Anfragen kamen zum Beispiel von einer Französin, die sich in Deutschland niederlassen und eine Gaststätte eröffnen will oder einem Unternehmer aus Estland, der Dienstleistungen für den Weinbau anbieten will.

Während bisher die jeweils zuständigen Behörden im Wesentlichen über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich informieren, bietet der EAP den Anfragenden einen Rundumservice. Darüber hinaus vermittelt er bei Bedarf Kontakte zu anderen Einrichtungen, die die Unternehmen unterstützen: wer z.B. Beratung bei einer Gründeridee sucht oder seinen Businessplan besprechen will, erhält die Daten der Kammerberater, wer konkret eine Gewerbefläche sucht, die Daten derjenigen Wirtschaftsförderung, die ihn dabei unterstützen kann.

Abwicklung gefragt

Ein neues Angebot dieser neuen Einrichtung ist es aber vor allem, den Antragstellern den Behördengang abzunehmen: bei einer Reihe von Genehmigungsverfahren können die Unternehmen den EAP bitten, das Antragsverfahren für sie abzuwickeln. Die Einrichtung des EAP hat ihren Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die Dienstleistungserbringung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts erleichtern soll.

In Rheinland-Pfalz wurden die Informations- und Mittleraufgaben des EAP auf alle einheimischen Unternehmen ausgedehnt, um vor allem die Existenzgründerinnen und -gründer durch vereinfachte Verwaltungsverfahren zu unterstützen.

Kontakt: EAP bei der SGD Nord, Stresemanstraße 3-5, 56068 Koblenz, Telefon: 0261 1202222, eap-sgdnord@poststelle.rlp.de

EAP bei der SGD Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14. 67433 Neustadt, Telefon: 06321 992233, eap-sgdsued@poststelle.rlp.de

Der Zugang übers Internet ist über www.eap.rlp.de möglich.

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