EU nimmt erneut staatliche Beihilfen am Flughafen Hahn unter die Lupe

Brüssel / Hahn / Mainz. Die Europäische Kommission hat am vergangenen Freitag, 26.10.2018, eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Maßnahmen zugunsten von Ryanair am Flughafen Hahn mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Darüber hinaus wird sie auch bestimmte Maßnahmen zugunsten des Flughafenbetreibers Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) prüfen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Ein fairer Wettbewerb ist nicht nur für die Verbraucher, die Beschäftigung und das Wachstum, sondern auch für die Luftverkehrsunternehmen von entscheidender Bedeutung. Wir werden prüfen, ob regionale und lokale Behörden in Deutschland Ryanair unter Verstoß gegen die Vorschriften einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den Wettbewerbern verschafft haben, der anderen Fluggesellschaften schaden und sich auf andere Regionen Europas auswirken kann.“

Die Lufthansa hat mit einer Beschwerde die erneute Überprüfung ausgelöst. Die Beihilfepraxis der rheinland-pfälzischen Landesregierung am Flughafen Hahn würde aus Sicht eines Lufthansa-Sprechers seit Jahren gegen den fairen Wettbewerb verstoßen.

Lufthansa zufolge handelt es sich bei diesen Maßnahmen um rechtswidrige staatliche Beihilfen zugunsten von Ryanair bzw. dem Flughafenbetreiber FFHG.

In Bezug auf Ryanair hat die Kommission nach einer Vorprüfung beschlossen, ein eingehendes Prüfverfahren einzuleiten, das sich auf folgende Maßnahmen erstrecken wird:

  • bestimmte Marketingverträge, die vor 2009 zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair geschlossen wurden, als der Staat nicht Mehrheitsgesellschafter des Flughafenbetreibers FFHG war;
  • mehrere andere Verträge, in denen die finanziellen Beziehungen zwischen Ryanair und FFHG geregelt sind und die zwischen 2009 und 2017 geschlossen wurden, als FFHG vom Land Rheinland-Pfalz kontrolliert wurde. Diese Verträge betreffen unter anderem Flughafendienstleistungsverträge, eine Ausbildungsbeihilfe für Ryanair sowie die Finanzierung einer Crew- und Pilotenschule und einer Wartungshalle für Ryanair.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass die in Rede stehenden Verträge Ryanair einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen könnten, der möglicherweise eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe zugunsten von Ryanair darstellt. Die Kommission wird nun eingehend prüfen, ob ihre anfänglichen Bedenken gerechtfertigt sind.

In Bezug auf den Flughafenbetreiber FFHG hat die Kommission eine eingehende Untersuchung zu zwei Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz eingeleitet, um zu prüfen, ob diese Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften im Einklang stehen. Die erste Maßnahme betrifft eine FFHG gewährte Bürgschaft für den Verkauf von Grundstücken an ein Flugzeugswartungsunternehmen und die zweite Maßnahme den Verkauf eines Grundstücks durch FFHG; sowie den Schluss gezogen, dass die anderen Maßnahmen zugunsten von FFHG, die Gegenstand der Beschwerde sind, entweder keine staatlichen Beihilfen darstellen oder aber mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

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