Finanzrichter fordert Abschaffung der Grundsteuer

Der Finanzrichter am Niedersächsischen Finanzgericht, Dr. Michael Balke, hat sich im Gespräch mit „markt intern“ für eine umfassende Steuerreform und eine vollständige Abschaffung der Grundsteuer ausgesprochen. Die aktuell rund 30 Steuerarten sollten demnach auf max. drei reduziert werden: Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Erbschaftsteuer. „Grundsätzlich sollte es so sein, dass gleich hohe Einkommen gleich hoch besteuert werden, egal aus welcher Quelle die Einkommen stammen und egal mit welchem Arbeitsleid der Erwerb verbunden ist,“ erklärte
Balke im Gespräch mit „markt intern“.

Die Forderung nach vollständiger Abschaffung der Grundsteuer begründet Balke damit, dass sie als „Sondervermögensteuer“ mehrfach gegen Artikel 3 Absatz 1 GG. verstoße. Zudem zweifelt der Finanzrichter daran, dass die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neubewertung des Grundbesitzes für rund 35 Millionen Grundbesitzeinheiten funktionieren kann. Als Ausgleich für den Wegfall der Grundsteuer könnte den Kommunen ein höherer Anteil an der Umsatz- und/oder Einkommensteuer zugesprochen werden.

Über die Abschaffung der Grundsteuer hinaus plädiert Balke für eine umfassende Steuerreform und verlangt in diesem Zusammenhang „ein wenig Mut zur effektiven Steuervereinfachung.“ Balke spricht sich dabei im Sinne seines akademischen Lehrers Prof. Dr. Klaus Tipke für eine Reduzierung der Steuerarten auf eine „periodische Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer“, eine „aperiodische Erbschaft- und Schenkungsteuer“ und eine „allgemeine Verbrauchsteuer“ aus. „Alles andere ist überflüssig“, so Balke.

Balke ist bekannt als streitbarer Finanzrichter. In der Vergangenheit hat er eine Vielzahl bedeutender Grundlagenentscheidungen im Steuerrecht gegen den Bundesfinanzhof, bzw. an ihm vorbei mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts initiiert bzw. mitinitiiert. Balke wurde 2012 von der markt intern-Verlagsgruppe „wegen seines Eintretens für die Achtung des Grundgesetzes und rechtsstaatlicher Prinzipien“ zum „Kustos des mittelständischen Unternehmertums“ ernannt.

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