Grundsteuerbremse in Rheinland-Pfalz einführen

Steuerzahlerbund und Haus & Grund richten Appell an Politik

Mainz. Der BdSt Rheinland-Pfalz und Haus & Grund Rheinland-Pfalz fordern die Landespolitik zur Einführung einer Grundsteuerbremse auf. Es sei weder sozial noch gerecht, dass Eigentümer in der Mietpreisgestaltung reglementiert würden, während Kommunen den Mietern über die Grundsteuer B weiterhin uneingeschränkt in den Geldbeutel greifen dürfen.

Grundsteuerbremse_Bruederle_LeyendeckerFaktisch ist die Grundsteuer B eine „Volkssteuer“, da sie nicht nur von den Eigentümern, sondern über die Nebenkostenabrechnung auch von den Mietern bezahlt wird. Insofern ist die Grundsteuer B ein wichtiger Preistreiber bei der Mietentwicklung. „Das uneingeschränkte Drehen an der Steuerschraube muss ein Ende haben. Als Ergänzung zum sozialen Mietrecht sollte endlich eine gesetzliche Grundsteuerbremse geschaffen werden“, fordert Rainer Brüderle, Vorstandsvorsitzender des BdSt Rheinland-Pfalz.

Eine Grundsteuerbremse hält auch Haus & Grund für lange überfällig. „Wir beobachten die Entwicklung der Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz seit langem mit großer Sorge. Es gibt bei den Hebesätzen nur eine Richtung – nach oben. Man darf mit einer Begrenzung nicht solange warten, bis die Hebesätze astronomische Höhen wie in NRW erreicht haben“, erklärt Manfred Leyendecker, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz

Der gemeinsame Vorschlag des Steuerzahlerbundes und Haus & Grund sieht vor, eine Grundsteuerbremse analog zum sozialen Mietrecht zu definieren. Demnach soll die Grundsteuer B innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen dürfen. Nach Ansicht beider Verbände würde das die Bürger wirksam vor zügellosen Steuererhöhungen schützen. Die Landespolitik sollte die Grundsteuerbremse noch in der laufenden Legislaturperiode einführen.

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