Kundenwünsche rechtlich oft nicht zulässig

Seminarangebot der Metall-Innung Westeifel

Dipl.-Ing. Clemens Just (Mitte) vom Fachverband Metall Rheinland-Pfalz ist internationaler Schweißfachingenieur und berät die Innungsbetriebe auf Seminaren und auf Wunsch vor Ort im Betrieb. (Foto: Metall-Innung Westeifel)

PRÜM. Wichtige Informationen für Unternehmen der Metallbranche gab es Anfang November bei einem Seminar der Metall-Innung Westeifel. Die aktuellen Normen beim Geländerbau genau zu kennen ist für Unternehmen unerlässlich, denn Kundenwunsch und rechtliche Sicherheitsbestimmungen triften oft weit aus einander. Referent Dipl.-Ing. Clemens Just, technischer Berater vom Fachverband Metall Rheinland-Pfalz: “Es ist erstaunlich, welche teils kuriosen Geländerbauten auf Kundenwunsch mancherorts zu sehen sind. Vieles was Kunden wünschen ist aus Sicherheitsgründen gar nicht zulässig und wird von normgerecht arbeitenden Firmen nicht ausgeführt. Denn haften tut im Schadensfall letztlich der Geländerbauer selbst. Da hilft es auch nicht, beim Kunden Bedenken anzumelden oder sich ‘frei zeichnen’ zu lassen”, informiert Just.

Weitere Informationen gab der internationale Schweißfachingenieur über die Möglichkeit, das Unternehmen Schweißerprüfungen im Betrieb selber machen können. Ebenso wurde über die aktuellen Änderungen der neuen DIN EN 190-2 informiert. “Es ist sehr wichtig, sich regelmäßig weiterzubilden. Besonders praktisch, wenn über die Innung die Fachleute dann auch noch direkt vor Ort beraten”, weiß Obermeister Joachim Thiel das Angebot des Fachverbandes für seine Mitglieder zu schätzen. Das Seminar war für Mitglieder der Metall-Innung Westeifel kostenfrei.

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