Statement des Landesverbandes Friseure & Kosmetik zu den Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin

Der Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland begrüßt große Teile der Beschlüsse vom 10. Februar 2021. Friseure dürfen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen ab dem 01. März 2021 endlich wieder ihren Beruf ausüben. Dies gibt den bundesweit über 80.000 Friseurbetrieben, aber auch den mehr als 240.000 Beschäftigten und Auszubildenden nach 10 Wochen Schließung endlich wieder Sicherheit und eine Zukunftsperspektive.

Friseure in Deutschland haben durch das Arbeitsschutzkonzept der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein umfangreiches Hygienekonzept umgesetzt, um den Kunden und Mitarbeitern ein sicheres Umfeld zu bieten. Damit waren für die Unternehmen erhebliche Kosten verbunden. Bei mehr als 700.000 Kundenkontakten tagtäglich waren seit Beginn der Pandemie keine nennenswerten Inzidenzen nachweisbar. Friseurbesuche sind sicher!

Von den Friseurkunden wünschen wir uns in den weiteren zwei Wochen der Schließung weiterhin Solidarität. Drängen Sie in dieser Zeit des Berufsverbotes ihren Friseur nicht zu einer verbotenen Schwarzarbeit. Friseure können Ihnen sehr bald wieder in einem sicheren Umfeld ihre wertvolle Dienstleistung anbieten.

Ein wichtiger Meilenstein des gestrigen Tages war, dass nun endlich Anträge für die Überbrückungshilfe III von den vom Lockdown betroffenen Betrieben gestellt werden können. Dennoch sehen wir, insbesondere bei den Überbrückungshilfen III, noch einen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wesentliche Ausfälle und Kosten der Unternehmer werden hier in keinster Weise erfasst. Besonders die Kosten der Unternehmer für die eigene Krankenversicherung sowie weitere Kosten, die trotz des Lockdowns weiter gelaufen sind, werden durch die Überbrückungshilfen nicht erfasst. Die Unternehmer bekommen kein Kurzarbeitergeld. Dennoch hängen an den entgangenen Einnahmen der Unternehmer ganze Familien. Hier sehen wir nach wie vor dringenden Handlungsbedarf für die Gewährung eines Unternehmerlohnes. Wie auch in der Gastronomie fordern die Friseure einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Friseurdienstleistungen von 7 %. Das  würde einen weiteren Anstieg der Schwarzarbeit eindämmen und könnte gleichzeitig zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation beitragen, ohne dass dafür direkte Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten fällig würden.

Wir begrüßen ausdrücklich die Öffnung unserer Friseurbetriebe. Ebenso hätten wir uns auch für die anderen körpernahen Dienstleistungen, insbesondere für die Kosmetikbetriebe, eine ebenfalls schnelle Öffnung gewünscht. Alle betroffenen Unternehmen haben durch umfassende Hygienekonzepte in der letzten Phase der Öffnung gezeigt, dass sie ihre Dienstleistung in einem sicheren Umfeld anbieten können.

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