Vollumfänglicher Einlagenschutz für Volksbank-Kunden bleibt erhalten

BVR macht genossenschaftliche Sicherungseinrichtung fit für EU-Richtlinie

Elmar Schmitz
Elmar Schmitz

Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Für unsere Kunden bleibt alles so, wie es ist. Sie werden das neue System gar nicht bemerken und können weiterhin auf unseren soliden Rundumschutz vertrauen“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der Volksbank RheinAhrEifel, Elmar Schmitz, die Anpassung der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) an die neuen EU-Vorgaben zum Einlagenschutz. Die Mitgliederversammlung des BVR hatte Anfang Mai einstimmig beschlossen, den seit mehr als 80 Jahren praktizierten, freiwilligen Institutsschutz fortzuführen und daneben eine separate Gesellschaft zu gründen, die den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100.000 Euro gewährleistet.

Der BVR richtet damit eine „Doppelsicherung“ von zwei Systemen ein, die parallel arbeiten. Hintergrund der nötigen Anpassung ist die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen, die bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt sein soll. „Der europäische Gesetzgeber wünscht von allen Banken ein System, durch das im Entschädigungsfall 100.000 Euro pro Kunde ausgezahlt werden können. Übersetzt heißt das, dass alle Kontoinhaber – egal ob bei einer Privatbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank – bei einer Pleite einen Rechtsanspruch haben, ihr Geld bis zu 100.000 Euro erstattet zu bekommen. Besonderheit bei uns: Die Genossenschaftsbanken verfügen darüber hinaus über ein zusätzliches Sicherheitsnetz.

Selbst wenn eine Volksbank in Schieflage geraten würde, träte der Entschädigungsfall in der Praxis gar nicht erst ein, weil das Institut vorher durch die anderen Genossenschaftsbanken aufgefangen würde. In dieser Solidargemeinschaft steht jeder für den anderen ein mit der Folge, dass noch nie eine Genossenschaftsbank in die Insolvenz gehen musste. Durch den Institutsschutz sind alle Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen wie Guthaben auf Giro-, Tages- und Termingeldkonten, Sparbücher, Sparbriefe sowie Inhaberschuldverschreibungen vollumfänglich und ohne betragliche Begrenzung geschützt. Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken kann somit kein Schaden entstehen“, erklärt Schmitz die für Laien etwas komplizierte Materie.

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