Eifeltorial & Moseltorial 26/2012
- 27.06.2012 -
Kommunalreform: Stichtag 30. Juni 2012!
Die Freiwilligenphase in Sachen Kommunalreform endet an diesem Tag. Etlichen Kommunen könnte eine Zwangsfusion drohen. Wer muss mit wem? Das ist die große Frage. Die Landesregierung hält sich noch bedeckt. Neue Übergangsfristen könnten die Lage entspannen. So hätte es jedenfalls gerne die Opposition. Wann die Landesregierung ihre für notwendig erachteten Vorschläge einer Gebietsänderung vorlegen wird, steht noch nicht fest. Die CDU sieht in einer Kreisreform die größeren Vorteile. Darüber wird man allerdings erst nach den Kommunalwahlen 2014 reden.
Es soll im neuen Gesetz zu Kommunalreform auch Ausnahmemöglichkeiten geben. Die Landesregierung lässt das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Fusion von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden jetzt schon untersuchen. Ein neues Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich von der TU Kaiserslautern soll näher analysieren, ob und welche Gründe es für mögliche Fusionsausnahmen überhaupt gibt. Erst im Herbst kann mit Ergebnissen gerechnet werden. Zunächst werden wahrscheinlich keine Zwangsfusionen drohen. Julia Klöckner fordert eine Kommunalreform aus einem Guss. Dann müssen aber auch Fusionen auf allen Ebenen möglich sein. Kreisgrenzen dürfen da kein Hindernis sein.
Neue Abgabe: der Wassercent kommt !
Mit großer Mehrheit hat der rheinland-pfälzische Landtag am vergangenen Mittwoch, 20.06.2012 den Gesetzentwurf der Landesregierung zum so genannten Wassercent verabschiedet. Die Einnahmen aus dem Wassercent sollen dem Schutz der Gewässer unmittelbar zugute kommen, sagte Staatssekretär Griese.
Griese wies darauf hin, dass Rheinland-Pfalz das dreizehnte Bundesland sei, in dem zukünftig für die Entnahme von Grundwasser und von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt erhoben werde. Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Vorgesehen sind vier verschiedene Entgeltsätze zwischen 0,5 und 6 Cent pro Kubikmeter Wasser. Beispiele für die Ökologische Lenkungswirkung des Gesetzes seien die verringerten Entgeltsätze für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie für die Wasserentnahme zur Durchlaufkühlung. Zudem könnten Unternehmen ihre Investitionen zur Reduktion der Gewässererwärmung verrechnen. Die Kosten für bestimmte Kooperationen mit der Landwirtschaft zur Verringerung von Gewässerbelastungen seien mit dem Wassercent ebenfalls verrechenbar.
Die Belastungen sollen moderat sein, heißt es. Auf jede Bürgerin und jeden Bürger in Rheinland-Pfalz kommen durchschnittlich drei Euro im Jahr zu, die sie über ihre Wasserrechnung bezahlen werden, stellte Staatssekretär Griese fest. Über Fördermittel an die kommunale Wasserwirtschaft soll dieses Geld an die Menschen zurückfließen.
Finanzverwaltung: Gemeinden sollen Kontrollmechanismen für Gewerbesteuer einführen
Festsetzung der Gewerbesteuer ist Aufgabe der Kommunalverwaltung - Finanzverwaltung unterstützt durch Berechnung der Grundlagen. Seit 2008 müssen die Kommunalverwaltungen, die für die Festsetzung der Gewerbesteuer zuständig sind, die Kontrolle über den Eingang der sogenannten Gewerbesteuermessbescheide selbstständig durchführen. Grund hierfür ist unter anderem die Einstellung der IT-Dienstleistung des Kommunalen Gebietsrechenzentrums der Stadt Ludwigshafen. Dieses Rechenzentrum, dem viele Kommunen angeschlossen sind, war für die Übermittlung von Kontrolllisten zuständig.
Die Einstellung dieser Dienstleistung und des Wegfalls der Kontrolllisten wurde dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Städtetag bereits im Jahr 2008 mitgeteilt. Die Finanzverwaltung leistet hier lediglich Amtshilfe, so Oberfinanzpräsident Werner Nägler, indem sie die Grundlage für den eigentlichen Steuerbescheid, den die jeweilige Gemeinde entsprechend ihrer Gewerbesteuersätze festsetzt, berechnet. Dieser sogenannte Gewerbesteuermessbescheid wird dann sowohl an das Unternehmen als auch die zuständige Kommunalverwaltung geschickt, so Nägler weiter.
Um die Gewerbesteuer rechtzeitig von den Unternehmen einzufordern, weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass der Eingang dieser Gewerbesteuermessbescheide durch die Kommunalverwaltungen zu kontrollieren ist. Werner Nägler rät daher den Kommunen, eigene Kontrollmechanismen einzuführen, da die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung diesen Service aufgrund bundesweiter Vorgaben nicht mehr bieten kann. Rheinland-Pfalz befindet sich damit im Einklang mit allen anderen Bundesländern.
FDP sagt: Kurt Beck demütigt Arbeitslose
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident, Kurt Beck, hat angekündigt, ein Hilfspaket für die Schlecker-Beschäftigten mit Task-Force, Rundem Tisch und „Kümmerern“ aufzulegen. Das Volumen der Maßnahmen soll sich auf rund 400.000 Euro belaufen. Die rheinland-pfälzische FDP lehnt die Maßnahmen der Landesregierung als Symbolpolitik ab. „Um normale Arbeitslose kümmert sich die Arbeitsagentur, um die Schleckerbeschäftigten der Ministerpräsident“, sagte der rheinland-pfälzische FDP-Vorsitzende, Dr. Volker Wissing. Er warf Kurt Beck vor, eine Sozialpolitik nach Gunst und Laune zu praktizieren. „Für die 110.000 Arbeitslosen in Rheinland-Pfalz ist diese Form der Willkür ein Schlag ins Gesicht“, kritisierte Wissing.
Wenn SPD und Grüne der Meinung seien, dass die reguläre Arbeitsmarktpolitik in Rheinland-Pfalz so schlecht sei, dass man zusätzliche Maßnahmen brauche, dann müsse diese Zusatzhilfe allen Arbeitslosen zur Verfügung stehen. Er forderte die Arbeitslosen in Rheinland-Pfalz auf, sich an die Landesregierung zu wenden und vergleichbare Leistungen einzufordern. „SPD und Grüne dürfen dem arbeitslosen Automechaniker nicht das verweigern, was sie den Schlecker-Beschäftigten zugestehen“, so Wissing. Alles andere sei staatliche Willkür und mit den Prinzipien eines demokratischen Sozial- und Rechtsstaates unvereinbar.
Er warf SPD und Grünen vor, eine Zwei-Klassen-Arbeitslosigkeit einzuführen. „Sind die Kameras eingeschaltet, kümmert sich der Herr Ministerpräsident, sind sie ausgeschaltet, das Arbeitsamt“, so Wissing. Ministerpräsident Kurt Beck führe Ungleichheit in der Sozialpolitik ein. „Wenn die Arbeitsagenturen nach Ansicht der Landesregierung so schlecht sind, dass sie ihren Aufgaben nicht gerecht werden, müssen sie für alle verbessert werden“, kritisierte der FDP-Vorsitzende. Rheinland-Pfalz brauche eine funktionsfähige Arbeitsmarktpolitik für alle und keine arbeitsmarktpolitischen Gunst- und Gnadenbeweise für Einzelne.
Bei Suche nach Fachkräften auf Stärken der Regionen setzen
„Nur Regionen, die über ausreichend qualifizierte Fachkräfte verfügen und attraktiv genug sind, sie zu halten, werden auch in Zukunft im Wettbewerb bestehen. Deshalb wird es immer wichtiger für uns, Lösungen zu entwickeln, um kurzfristige Fachkräfte zu finden und einem langfristigen Mangel auf lokaler und regionaler Ebene zu begegnen“, so beschreibt die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerin Eveline Lemke im Gespräch mit den rheinland-pfälzischen Wirtschaftsförderern die Situation.
Die Zusammenarbeit mit den rheinland-pfälzischen Wirtschaftsförderern ist Wirtschaftsministerin Lemke sehr wichtig. Lemke: „Gute Rahmenbedingen für Unternehmen, wie ein Beratungsnetzwerk, Flächenmanagement, die Attraktivierung der Innenstädte, gute Kinderbetreuung, wie wir sie hier in Rheinland-Pfalz haben, müssen gelebt und gepflegt werden. Dabei sind die Wirtschaftsförderer vor Ort ein ganz wichtiger Faktor, denn sie sind mit den Unternehmen im Dialog und unterstützen zum Beispiel auch bei Fragen zur Fachkräftesicherung - durch zahlreiche Initiativen, wie z.B. das Projekt ‚Kompetenznetzwerk Gesunde Betriebe Rhein-Hunsrück’, das vom Regionalrat Rhein-Hunsrück initiiert wurde.“
Um möglichst viel über konkrete Fragestellungen und die Lage der Unternehmen zu erfahren, trifft Wirtschaftsministerin Lemke die regionalen Wirtschaftsförderer regelmäßig zweimal im Jahr in unterschiedlichen Regionen des Landes.
Landesgesetz zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag: Rot-Grün will pokern und blufft doch nur
„Rot-Grün in Rheinland-Pfalz fehlt es - wie in anderen Fällen auch - weiter an europarechtlichem Sachverstand.“ Mit diesen drastischen Worten kommentiert der rheinland-pfälzische FDP-Europaabgeordnete Jürgen Creutzmann das Verhalten der Landesregierung, die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages durch den Mainzer Landtag zu bringen. „Eine Abstimmung, die sich über gravierende Bedenken aus Brüssel hinwegsetzt und möglicherweise ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission in Gang setzt, halte ich für mehr als fragwürdig“, so der liberale Binnenmarktexperte.
Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) bringe zusammen mit seinen Kollegen in 14 deutschen Bundesländern ein Gesetz auf den Weg, das nach wie vor Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt verletze und eine verdeckte Fortsetzung des deutschen Glücksspielmonopols bedeute. Zwar werde der Sportwettenmarkt teilweise für private Anbieter geöffnet, allerdings nur unter strengen Auflagen, die staatliche Anbieter auf unangemessene Art und Weise bevorzugen. So werde, laut Creutzmann, die große Chance verpasst, den blühenden Markt illegaler Glücksspiele im Internet zu unterbinden, indem endlich die Rahmenbedingungen für ein attraktives Angebot lizenzierter privater Betreiber geschaffen wird. Schleswig-Holstein habe gezeigt wie es geht und als bisher einziges Bundesland ein europarechtlich einwandfreies Glücksspielgesetz eingeführt.
Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer im Dezember 2011 einen überarbeiteten Text vor. Die EU-Kommission rief die Länder in einem Schreiben vom 29. Februar 2012 bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu Verhältnismäßigkeit und Transparenz auf. Eine abschließende Bewertung der Vereinbarkeit mit EU-Recht wollte die Behörde noch nicht abgeben. Nach seiner Ratifizierung in den 15 Landtagen soll der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag am 1. Juli in Kraft treten. Hierzu reicht eine Zustimmung von 13 Ländern.
Nach Jahren des Rückgangs wieder mehr Neubauten
Die Baufertigstellungen im rheinland-pfälzischen Wohn- und Nichtwohnbau stiegen im Jahr 2011 erstmals nach einer längeren Phase des Rückgangs wieder an. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems wurden 2011 insgesamt 7.059 Wohn- und Nichtwohngebäude fertig gestellt, das waren 1.153 mehr als im Jahr 2010 (plus 19,5 Prozent).
Das Gros der Fertigstellungen fiel mit 5.618 auf Wohngebäude (plus 19 Prozent), die Zahl der neuen Nichtwohngebäude lag bei 1.441 (plus 21 Prozent). Die Anzahl der Wohnungen erhöhte sich um 17,6 Prozent auf 8.243. Die veranschlagte Investitionssumme lag bei 2,4 Milliarden Euro und damit um 15 Prozent höher als vor einem Jahr.
Im Wohnungsbau dominierten Einfamlienhäuser. Von den 5.618 neuen Gebäuden haben 4.731 eine Wohnung, 592 zwei und 295 drei und mehr Wohnungen. Bei den Nichtwohngebäuden bildeten die nichtlandwirtschaftlichen Betriebsgebäude mit 838 Fertigstellungen die größte Gruppe. Es folgten die landwirtschaftlichen Betriebsgebäude mit 324 sowie sonstige Nichtwohngebäude mit 151 Fertigstellungen.
Fast jeder 13. Einwohner ist schwerbehindert
Fast jeder 13. Einwohner in Rheinland-Pfalz ist schwerbehindert. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes lebten Ende 2011 insgesamt 320.429 Schwerbehinderte im Land, das entspricht einem Anteil von 8 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Bei gut einem Viertel der Schwerbehinderten (25,8 Prozent) stellte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einen Grad der Behinderung von 100 fest, knapp ein Drittel (31,9 Prozent) wies einen Behinderungsgrad von 50 auf. Als schwerbehindert nach dem Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50 und mehr.
Mehr als die Hälfte (54,2 Prozent) der Schwerbehinderten war älter als 65 Jahre, gut ein Fünftel gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Rund zwei Prozent waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Männer überwogen bei den Schwerbehinderten mit einem Anteil von rund 55 Prozent.
Häufigste Behinderungsart war die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen oder Organsystemen (24,4 Prozent). Auf Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes sowie Deformierung des Brustkorbes entfielen 22,8 Prozent, auf Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen 10,2 Prozent. In 18,6 Prozent der Fälle lag eine geistig-seelische Behinderung u. Ä. vor, von Blindheit und Sehbehinderung waren 4,7 Prozent betroffen.
In rund 77 Prozent der Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit - einschließlich Impfschaden - verursacht. Knapp drei Prozent der Behinderungen waren angeboren und ein weiteres Prozent auf anerkannte Kriegs- und Wehrdienstbeschädigungen zurückzuführen.
Auch Babys brauchen ab sofort einen Reisepass
Die Passpflicht gilt in Deutschland für jeden – angefangen beim Baby. Die Möglichkeit, das Kind im Reisepass der Eltern einzutragen gibt es nicht mehr. Zwar wird der Kinderreisepass nicht so kompliziert wie ein Erwachsenen-Pass durch die Bundesdruckerei hergestellt, aber es sind auch jede Menge Formalitäten zu beachten, berichtet das Apothekenmagazin “BABY und Familie”. Es muss mindestens ein Elternteil zur Antragstellung kommen und die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen. Der andere muss seine schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument mitgeben.
Hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, muss er oder sie das im Zweifel nachweisen. Beim Foto werden nicht so strenge Maßstäbe angelegt wie bei Erwachsenen. Die Gebühr für den Reisepass beträgt 13 Euro. Der Kinderreisepass kann einmal verlängert werden und gilt bis höchstens zum 12. Lebensjahr. Zwischendurch kann ein neues Bild eingeklebt werden. Manche Länder erkennen das Dokument nicht an. Am besten erkundigen Eltern sich vor Fernreisen beim Auswärtigen Amt. Sollen Babys etwa ohne Visum in die USA reisen, benötigen auch sie einen biometrischen Reisepass.
Regionalflughafen Zweibrücken erhält „Mangelstern“
Vier deutschen Verkehrsflughäfen sind nach Einschätzung der Vereinigung Cockpit (VC) nicht so sicher, wie sie sein sollten. In ihrer jährlich veröffentlichten Mängelliste untersuchte die VC im Jahr 2012 insgesamt 28 deutsche Verkehrsflughäfen. Die Flughäfen Heringsdorf, Lübeck, Memmingen und Zweibrücken erhielten in diesem Jahr einen so genannten Mangelstern.
Insgesamt vier Flughäfen stuften die Piloten als komplett mangelfrei ein: Berlin-Schönefeld, Leipzig/Halle, München und Stuttgart. An den Airports Bremen, Erfurt, Frankfurt/Hahn, Heringsdorf, Lübeck und Köln/Bonn wurden einige der angemahnten Mängel beseitigt.
Die Vereinigung Cockpit unterzieht seit 1978 die deutschen Verkehrsflughäfen einem jährlichen Sicherheitscheck und veröffentlicht dazu die Flughafen-Mängelliste. Die Kriterien, die zur Vergabe von Kritikpunkten und letztlich zu einem Mangelstern führen, richten sich nach den Maßstäben des Weltpilotenverbands IFALPA.
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